Streitpunkt Klassenarbeit: Das sind Ihre Rechte als Eltern

Klassenarbeiten sind das Streitthema Nr. 1 zwischen Lehrern und Eltern. Die folgenden Antworten zu den häufigsten Streitpunkten helfen Ihnen, Ihre Rechte besser einschätzen und vertreten zu können. Erfahren Sie außerdem, wie Sie vorgehen können, wenn es zu strittigen Fragen zwischen Ihnen und einem Lehrer Ihres Kindes kommt. 

Inhaltsverzeichnis

7 Antworten auf häufige Streitpunkte bei schlechten Noten

So ärgerte sich z.B. eine Leserin, weil in der Klasse Ihres Kindes ein Aufsatz nicht ausreichend vorbereitet wurde. Ein Vater wandte sich verwundert an mich, weil sein Kind ein Viertel der erforderlichen Punkte erzielt hatte und dennoch eine Sechs bekam. Vielleicht ärgern auch Sie sich gerade über eine Lehrer-Entscheidung? Im folgenden Beitrag erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Streitpunkte, erfahren, welche Regelungen gelten und wie Sie richtig handeln.

Die 7 häufigsten Eltern/Lehrer-Streitfragen

1. In der Klasse Ihres Kindes wird am ersten Schultag nach den Ferien eine Klassenarbeit geschrieben. Ist das erlaubt?

Diese Frage erregt häufig Unmut, weil in den Ferien durch Urlaubsreisen oder Ausflüge natürlich wenig Zeit für das Lernen und Üben bleibt. Leider gibt es aber keine bundesweit einheitliche Regelung. In einigen Bundesländern darf am ersten Tag nach Ferien sowie auch nach Sonn- und Feiertagen keine Klassenarbeit geschrieben werden. Erkundigen Sie sich beim Lehrer Ihres Kindes nach entsprechenden Verordnungen, und fragen Sie nach etwaigen schulinternen Vereinbarungen.

  • Mein Tipp: Informieren Sie sich beim ersten Elternabend im Schuljahr über die Modalitäten bei den Klassenarbeiten. Fragen Sie nach der Anzahl pro Fach, der Dauer, den Abständen zwischen zwei Klassenarbeiten und dem Umfang des zu lernenden Stoffes. Klären Sie auch ab, ob und wie lange im Voraus eine anstehende Klassenarbeit angekündigt wird. So können Sie etwaigen Missverständnissen oder Überraschungen vorbeugen.

2. Der Lehrer kündigt Klassenarbeiten oft kurzfristig oder gar nicht an: Darf er das?

Die Schulordnungen der meisten Bundesländer bestimmen, dass Klassenarbeiten in der Grundschule in der Regel nicht angekündigt werden.  Deshalb ist es in den meisten Fällen rechtens, wenn Ihr Kind nicht über eine bevorstehende Klassenarbeit informiert wird. Im Normalfall können Sie davon ausgehen, dass nach dem Abschluss eines Themas die nächste Klassenarbeit kommt. Meistens geben die Lehrer aber Hinweise auf eine bevorstehende Arbeit oder nennen sogar das konkrete Datum.

  • Mein Tipp: Um Ihrem Kind böse Überraschungen zu ersparen, ist es sinnvoll, wenn Sie regelmäßig den Schulstoff der letzten Tage mit ihm durchsprechen. Da zwischen den einzelnen Klassenarbeiten etwa vier bis sechs Wochen liegen, können Sie ungefähr abschätzen, wann eine intensivere Vorbereitung notwendig ist.

3. Der Lehrer hat die alte Klassenarbeit noch nicht zurückgegeben und will schon eine neue schreiben: Ist das möglich?

Nach einer Klassenarbeit sollte bald deren Rückgabe und Besprechung folgen. Manchmal (z.B. bei einem Aufsatz) kann die Korrektur für den Lehrer allerdings zeitintensiv sein. Dennoch ist es nicht zulässig, wenn er dann die Klassenarbeit zurückbehält und schon die nächste schreiben lässt!

4. In der Parallelklasse Ihres Kindes wurde dieselbe Arbeit geschrieben, aber anders bewertet. Darf das sein?

So ungerecht es auch scheinen mag: Unterschiedliche Lehrer stellen unterschiedliche Anforderungen. Leider gibt es – mit Ausnahme einheitlicher Prüfungen wie z.B. der Vergleichsarbeiten – keine verbindlich geltenden Notenschlüssel. Bei der Bewertung einer Klassenarbeit gilt die pädagogische Freiheit des Lehrers. Er kann also die Punkte in Klassenarbeiten nach seinem Ermessen verteilen. Auch kann er den Maßstab ändern, wenn er feststellt, dass eine von ihm ausgewählte Aufgabe zu schwierig war. Oft ist es so, dass für die Note Vier zwischen 50 und 60% der Punkte erreicht werden müssen.

An vielen Schulen verständigen sich die Lehrer auf dieselben Bewertungsschlüssel. Das erleichtert beispielsweise die bessere Vergleichbarkeit der Diktatleistungen in Parallelklassen. Fragen Sie beim nächsten Elternabend den Lehrer Ihres Kindes danach!

  • Mein Tipp: Wahrscheinlich schreibt Ihr Kind Klassenarbeiten (Schulaufgaben) und ab und zu Tests (Kurzarbeiten). Dabei ist es durchaus möglich, dass der Lehrer hier einen strengeren Bewertungsschlüssel wählt, weil die Anforderungen insgesamt weniger umfangreich sind als bei einer richtigen Klassenarbeit und meist auch in weniger Zeit zu bearbeiten sind. Es ist Ihr gutes Recht, den Lehrer Ihres Kindes auf seinen Bewertungsschlüssel anzusprechen.

5. Der Lehrer Ihres Kindes hat in einer Klassenarbeit zu schwere Aufgaben gestellt oder sogar Dinge abgefragt, die nicht besprochen wurden. Ist das erlaubt?

Der Lehrer fragt in Klassenarbeiten Inhalte einer abgeschlossenen Lerneinheit ab. Dabei wird Wissen abgefragt, das Ihr Kind geübt hat. Zusätzlich darf der Lehrer aber auch Transferaufgaben einbauen, bei denen das Gelernte angewandt und auf andere Situationen übertragen werden muss. Vor allem in Klasse 3 und 4 wird der Anteil solcher Aufgaben zunehmen, um Ihr Kind auf die Anforderungen in den weiterführenden Schulen vorzubereiten.

Der Lehrer muss Ihr Kind im Unterricht mit Texten und Aufgaben konfrontieren, die dem Niveau der künftigen Klassenarbeit entsprechen. Natürlich kann es dabei vorkommen, dass ein Thema von Ihrem Kind nicht verstanden wurde und es Mühe mit einer Klassenarbeit hat. Hält aber ein Großteil der Elternschaft die Klassenarbeiten für zu anspruchsvoll, sollten Sie unbedingt das Gespräch mit dem Lehrer oder gegebenenfalls auch mit der Schulleitung suchen.

6. Sie möchten wissen, wie gut die Klassenarbeit Ihres Kindes im Vergleich zu seinen Klassenkameraden wirklich ausgefallen ist. Ist es möglich, dass Sie den Notenspiegel der Klasse sehen dürfen?

Es ist Ihr Elternrecht, die Verteilung der Zensuren in der Klasse zu erfahren. Dabei dürfen Sie sogar den Namen des Schülers mit der besten Arbeit erfahren – weitere namentliche Bekanntgaben sind allerdings nicht zulässig. Bitten Sie den Lehrer Ihres Kindes, den Notenspiegel bei der nächsten Klassenarbeit unter der Arbeit oder an der Tafel zu notieren.

  • Mein Tipp: Es wird immer wieder vorkommen, dass Ihr Kind in einer Klassenarbeit nicht ganz so gut abschneidet. Versuchen Sie dann, Ihren Ärger nicht zu lange andauern zu lassen. Es handelt sich schließlich um eine Note im Rahmen einer Vielzahl von (schriftlichen und mündlichen) Zensuren, die Ihr Kind im Laufe des Schuljahres erhalten wird. Wenn die restlichen Noten gut sind, fällt eine einzelne schlechtere Note nicht allzu sehr ins Gewicht.

7. Muss eine allgemein schlecht ausgefallene oder wegen Krankheit versäumte Klassenarbeit in jedem Fall wiederholt werden?

Es gibt keine allgemeine rechtliche Grundlage für das Nachschreiben von Klassenarbeiten. Lehrer sind nicht verpflichtet, versäumte oder schlecht ausgefallene Klassenarbeiten nachschreiben zu lassen. Der Zeitpunkt des Nachschreibens wird vom Lehrer festgelegt und Ihrem Kind angekündigt. Dabei sollte Ihr Kind ausreichend Gelegenheit zur Vorbereitung erhalten.

Wer hilft Ihnen, Ihre Elternrechte durchzusetzen?

Manchmal bleibt es nicht aus, dass Sie angesichts einer Klassenarbeit Ihres Kindes ins Grübeln kommen oder eine Frage haben. Wo bekommen Sie Hilfe bei Problemen?

1. Suchen Sie Hilfe an der Schule
In erster Linie sollten Sie den Kontakt zum betreffenden Lehrer suchen. Kontaktieren Sie ihn telefonisch, oder vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch. Versuchen Sie, Ihren Unmut möglichst sachlich zu äußern. Lassen Sie den Lehrer sein Verhalten begründen, und hören Sie seine Argumente an. Falls das Gespräch für Sie keine befriedigende Lösung bringt, können Sie selbstverständlich auch die Schulleitung einschalten. Diese wird Ihnen sicherlich bereitwillig Auskunft über rechtliche Bestimmungen geben. Vielleicht gibt es auch einen Vertrauenslehrer, den Sie als Vermittler einschalten können.
2. Suchen Sie Hilfe bei anderen Eltern
In vielen Fällen kann es nützlich sein, sich erst einmal mit den Eltern von Klassenkameraden auszutauschen, bevor Sie ein Gespräch mit dem Lehrer Ihres Kindes führen. Wenn Ihnen z.B. die Benotung einer Klassenarbeit komisch vorkommt, können Sie feststellen, ob es nur Ihr individuelles Empfinden ist oder ob noch andere Eltern Ihren Eindruck teilen. Oft relativieren sich so die eigenen Ansichten. Vielleicht gibt es in der Klasse Ihres Kindes einen Elternstammtisch? Wenn mehrere Eltern Probleme mit dem Verhalten eines Lehrers haben, findet sich sicherlich eine kleine Gruppe, die das Gespräch mit dem Lehrer suchen und ihm die gesammelten Argumente vortragen wird. Vor einem Lehrergespräch ist es hilfreich, mit dem Elternvorsitzenden der Klasse zu sprechen oder den Elternbeirat der Schule zu konsultieren. Zudem können Sie sich mit dem Landeselternrat Ihres Bundeslandes oder auch einem Vertreter des Bundeselternrates in Verbindung setzen, um sich bei Unstimmigkeiten kundig zu machen und Beistand zu holen.
3. Suchen Sie sich juristische Hilfe
Vielleicht stoßen Sie beim Lehrer Ihres Kindes und auch der Schulleitung auf taube Ohren. Fühlen Sie sich im Recht, so kontaktieren Sie in einem weiteren Schritt das für Sie zuständige Schulamt. Die Ansprechpartner dort sind in rechtlichen Fragen bewandert oder wenden sich an spezielle juristische Berater im zuständigen Regierungspräsidium. Selbstverständlich können Sie auch einen Anwalt einschalten, der sich auf Schulrecht spezialisiert hat. Er kann dann Akteneinsicht verlangen und so z.B. eventuelle Beurteilungsfehler feststellen sowie eine Wiederholungsprüfung erwirken. Grundsätzlich können Einzelnoten nicht angefochten werden, Ausnahmen sind Abschlusszeugnisse oder Prüfungen (z.B. Abitur). Da dies noch ein Nischengebiet ist, kann es allerdings sein, dass Sie in Ihrer Nähe keinen entsprechenden Berater finden.

Mein extra Tipp für das Gespräch mit dem Lehrer

Als Eltern kennen Sie verständlicherweise die gängigen Lehrpläne und Verordnungen nur unzureichend. Lesen Sie deshalb vor dem Gespräch mit dem Lehrer Ihres Kindes auf der Homepage des Kultusministeriums Ihres Bundeslandes die gültige Schulordnung. So können Sie gut informiert auf die Äußerungen des Lehrers eingehen.