Kosten für die Kinderbetreuung

Eltern, die die Kinderbetreuung vollständig alleine sicherstellen, können sich glücklich schätzen. In der Vielzahl der Familien ist dies wohl selten, immerhin gehen heute meist beide Elternteile arbeiten. Zwar bietet der Gesetzgeber mit dem erweiterten Elterngeld eine Möglichkeit, die Kindesbetreuung alleine zu bewältigen, dauerhaft gelingt es dennoch nicht. Der Kindergarten ist schließlich nicht nur eine Betreuungsstelle, sondern lehrt und sozialisiert den Nachwuchs. Aber hierfür fallen Kosten an. Worauf Eltern achten müssen und welche Kosten die Kinderbetreuung mit sich bringt, erklärt dieser Beitrag.  

Inhaltsverzeichnis

Das sollten Eltern wissen

Welche monatlichen Kosten fallen eigentlich an, wenn das Kind in den Kindergarten geht? Und welche anderen Möglichkeiten gibt es, wenn Eltern keine Zeit haben, sich selbstständig um das Kind zu kümmern? Grundsätzlich können Eltern auf verschiedene Angebote zurückgreifen, die jeweils mit anderen Ausgaben verbunden sind:

  • Kindergarten
  • Kinderhort
  • Tagesmutter
  • Betreuung durch Großeltern

Der letzte Punkt verursacht die geringsten Kosten, ist jedoch nur möglich, wenn die Großeltern oder ein anderes Familienmitglied in der Nähe leben und die Betreuung übernehmen möchten. Wie das Statistische Bundesamt verrät, werden bereits Kleinkinder bis zu einem Alter von drei Jahren in Tageseinrichtungen untergebracht. Allein in Bayern waren allein 85.621 Kleinkinder im Jahr 2015 in einer solchen Einrichtung. Die Zahl steigt, umso älter die Kinder werden und geht mit Erreichen des Schulalters wieder zurück. Dies liegt vermutlich daran, dass in immer mehr Bundesländern Ganztagsschulen eingerichtet werden.

Die Kostenlast der einzelnen Betreuungsmöglichkeiten variiert natürlich. So gibt es beispielsweise keine festen Gebühren für Kindergärten. Sie variieren je nach Bundesland und Wohnort. Auch der Träger des Kindergartens entscheidet über die Kosten. Zudem ist es entscheidend, ob die Einrichtung kommunal oder privat geführt wird. Kommunale Kindergärten werden teilweise zu 100 Prozent von den Kommunen getragen und über Zuschüsse finanziert. Die Kosten, die die Eltern übernehmen müssen, orientieren sich dabei nicht selten am Einkommen. Werden mehrere Kinder einer Familie im selben Kindergarten betreut, gibt es Nachlässe.

Da es keine deutschlandweit einheitlichen Übersichten gibt, können Eltern mit folgenden Kosten rechnen (deutliche Abweichungen nach oben sind möglich):

  • Kindergarten: 50 bis 500 Euro monatlich
  • Tagesmutter: ungefähr 6,00 Euro/Stunde
  • Kinderhort: 70 bis 150 Euro zuzüglich Essensgeld

Die Gebühren hängen maßgeblich mit dem zeitlichen Aufwand und der Qualität der Betreuung zusammen. Wünschen Eltern eine ganztägige Betreuung, die deutliche Lernziele verfolgt, können die Kosten nach oben abweichen. Private Kindertagesstätten oder Kindergärten in Ballungszentren kosten durchaus monatlich an die 1.000 Euro. Besonders kostspielig ist die Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Da die Plätze hier nur bedingt verfügbar sind und der Gesetzgeber erst einen Kindergartenplatz ab einem Alter von drei Jahren garantiert, dürfen die Betreuungsstätten deutlich höhere Gebühren verlangen.

Können die Kosten der Kinderbetreuung abgesetzt werden?

Eltern haben natürlich die Möglichkeit, einen Teil der Betreuungskosten mit der nächsten Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Selbst die Betreuung durch Großeltern ist laut Smartsteuer.de steuerlich absetzbar. So dürfen die Fahrtkosten zu den Großeltern oder der Großeltern zum Kind berücksichtigt werden.

Wird das Kind von einer Tagesmutter, im Hort oder Kindergarten betreut, wird die Rechnung der Betreuungseinrichtung eingereicht und die Jahressumme angegeben. Hier gilt aber, dass einzig die Betreuungskosten absetzbar sind, etwaige Essenskosten werden vom Staat nicht berücksichtigt. Allerdings schreibt der Gesetzgeber klar vor, für welche Kinder eine steuerliche Berücksichtigung stattfindet:

  • Das Kind muss im Haushalt leben.
  • Es muss ein leibliches, adoptiertes Kind sein.
  • Pflegekinder werden berücksichtigt.
  • Ausnahme: Stiefkinder, sofern eine Zusammenveranlagung mit dem neuen Partner stattfindet.
  • Die Kinder dürfen nicht älter als 14 Jahre sein. (Kinder mit Behinderung: Altersgrenze 25 Jahre)

Zu den steuerlich absetzbaren Gebühren gehören die Kosten für Vorschulen, Tagesmütter, Aufwendungen wie Fahrtkosten, Kindergarten- und Hortkosten, sowie Ferienbetreuungen und Kinderkrippenkosten.

Zusätzlich zieht der Gesetzgeber eine Grenze. So dürfen Eltern nur zwei Drittel der anfallenden Kosten geltend machen, höchstens jedoch einen Betrag von 4.000 Euro je Kind. Damit die Betreuungskosten anerkannt werden, ist es notwendig, sie über eine Rechnung und einer per Überweisung ausgeführte Zahlung nachzuweisen.

Ein Großteil der Kinderbetreuungskosten lässt sich von der Steuer absetzen.

Welche Betreuungskosten nicht absetzbar sind

Nachhilfe ist doch sicherlich auch eine Form der Betreuung, immerhin werden die Kinder während dieser Zeit beaufsichtigt? Der Grundgedanke mag stimmen, doch sieht der Staat es vollkommen anders.

Unterrichtskosten jeglicher Art sind nicht steuerlich absetzbar. Dazu zählen auch Unterrichtsbetreuungen, deren Inhalte über die Aufsicht hinausgehen. Dasselbe gilt für Computer- oder Schwimmkurse für Kinder. Des Weiteren sind folgende, mit der Betreuung im Zusammenhang stehende Kosten nicht absetzbar:

  • Fahrtkosten zur Betreuungseinrichtung/Tagesmutter
  • Kosten für Klassenfahrten und Jugendreisen
  • Aufwendungen für Sportvereine, Freizeitbeschäftigungen

Gering verdienende Eltern haben jedoch die Möglichkeit, einen Zuschuss zu notwendigen Nachhilfestunden oder jugendgerechten Aufwendungen zu erhalten. Beziehen Eltern Hartz IV, können sie laut Arbeitsministerium eine Lernförderung beantragen, die einen Teil der Kosten übernimmt. Allerdings wird die Förderung nur bewilligt, wenn die Schule bestätigt, dass eine Förderung notwendig ist und eine Lernhilfe in der Schule nicht zur Verfügung steht.

Kinderbetreuung ist teuer

Je nach Bundesland, Gemeinde und Situation kann die Kindesbetreuung gerade in den Anfangsjahren hohe Kosten verursachen. Eltern von Kleinkindern sehen sich jedoch noch einem anderen Problem gegenüber: Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren sind kaum verfügbar und werden nicht vom Gesetzgeber zugesagt. Daher sollten Familien schon lange vor der Geburt nach einem Betreuungsplatz schauen und ausreichend planen, damit die Betreuung zur gewünschten Zeit sichergestellt ist.

Dasselbe gilt übrigens auch für den Kindergarten. Zwar sichert der Gesetzgeber einen Kindergartenplatz zu, ob es sich jedoch um den Wunschkindergarten handelt, bleibt offen. Auch hier gilt: Frühzeitig nach einem Platz suchen und den Vertrag aushandeln. Private Einrichtungen sind zumeist teurer, bieten aber oft Kleingruppen und eine individuelle Betreuung.

Bei der Wahl einer Tagesmutter kommt es übrigens weniger auf die Kosten als auf die Qualifikation an. Die Tagesmutter sollte unbedingt ein pädagogisches Zertifikat vorweisen können und dem Verband der Tagesmütter angehören. Nur so ist die Qualität gesichert.