Befreiung vom Unterricht: Wann es Ihrem Kind erlaubt ist

Nur wenn wichtige Gründe vorliegen, kann Ihr Kind eine Unterrichtsbefreiung bekommen. Als einzige Fächer gelten für den Religions- und den Sportunterricht gesonderte Regeln für die Befreiung vom Unterricht. Lesen Sie hier, wann und warum Ihr Kind eine Unterrichtsbefreiung bekommen kann. 

Inhaltsverzeichnis

Unterrichtsbefreiung: Diese Regeln gelten

Immer wieder kommt es vor, dass Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Gründen der Schule fern bleiben möchten. Könnte hier jeder über die Unterrichtsbefreiung entscheiden, wie er wollte, wären die Schulklassen wohl oft nur halb voll. Die Schulpflicht beinhaltet jedoch die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht. Nur in besonderen Fällen kann die Schulleitung Ihrem Kind eine Befreiung vom Unterricht gewähren. Die Erziehungsberechtigten oder auch die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen für die Unterrichtsbefreiung einen schriftlichen Antrag beim Klassenlehrer oder bei der Schulleitung einreichen.

Als wichtige Gründe für eine Unterrichtsbefreiung werden u.a. angesehen:

  • Krankheit und Arztbesuch
  • Erholungs- und Kuraufenthalte, die aus gesundheitlichen Gründen während der Schulzeit notwendig sind
  • Sitzung der Schülervertretung
  • Heirat, schwere Erkrankung oder Todesfall in der engsten Familie
  • Taufe, Kommunion oder Konfirmation in der engsten Familie
  • aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an Sportwettkämpfen
  • aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an künstlerischen oder wissenschaftlichen Wettbewerben
  • Einsatz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch
  • Besuche von Beratungsstellen oder Behörden

Befreiung vom Unterricht vor und nach den Schulferien

Bei einem Antrag auf Befreiung vom Unterricht im Zusammenhang mit den Schulferien reagieren Schulleitungen eher negativ. Auch wenn Urlaubsreisen und Flüge ein paar Tage vor Ferienbeginn wesentlich günstiger zu bekommen sind, stellt das keinen Grund für eine Unterrichtsbefreiung dar. In einigen Bundesländern ist eine Unterrichtsbefreiung vor und im Anschluss an die Ferien generell verboten, damit Schülerinnen und Schüler gar nicht erst der Versuchung erliegen, die Schulferien durch eine Befreiung vom Unterricht zu verlängern. Es ist auch nicht ratsam, dem Unterricht ohne eine Erlaubnis der Schule fern zu bleiben, denn in allen Landesschulgesetzen ist in diesen Fällen eine Geldbuße zu verhängen. Das kann ganz schön teuer werden – für eine eigenmächtige Ferienverlängerung drohen Bußgelder nicht unter 80 € für jeden versäumten Schultag.

Geben Sie Ihren Antrag auf eine Unterrichtsbefreiung zuerst bei der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer ab. Er wird prüfen, inwieweit er wirklich gerechtfertigt ist, und ihn dann gegebenenfalls an die Schulleitung weiterreichen. Kalkulieren Sie ein, dass der Vorgang der Befreiung vom Unterricht eine Weile dauern kann, und stellen Sie Ihren Antrag daher rechtzeitig.

  • Mein Tipp: Für einen Arztbesuch in der Unterrichtszeit stellt Ihrem Kind die jeweilige Praxis gern eine Entschuldigung als Befreiung vom Unterricht aus, die in der Regel von den Schulen auch problemlos akzeptiert wird. Ein gesonderter Antrag auf Unterrichtsbefreiung ist in diesem Falle nicht notwendig. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Anlass Ihres Antrags auf Befreiung vom Unterricht wichtig genug ist, dass ihm stattgegeben wird, suchen Sie auf jeden Fall das persönliche Gespräch mit der Schulleitung.

Wann kann mein Kind eine Befreiung vom Religionsunterricht bekommen?

Da das deutsche Grundgesetz die Glaubensfreiheit garantiert, kann kein Kind und kein Jugendlicher von der Schule zur Teilnahme am Religionsunterricht verpflichtet werden. Diese Entscheidungsgewalt liegt in den meisten Bundesländern bei den Eltern, solange ein Kind noch nicht 14 Jahre alt ist.

Für die Unterrichtsbefreiung reicht eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten oder des Schülers, wenn er das 14. Lebensjahr beendet hat. Einige Bundesländer erlauben die eigenständige Befreiung vom Religionsunterricht erst mit 18 Jahren, dazu zählen Bayern, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Eine Begründung der Unterrichtsbefreiung ist nicht notwendig.

Unterrichtsbefreiung: Freistunde statt Religion?

In vielen Bundesländern wird ein Ersatzunterricht angeboten, in der Regel Ethik. Wo dem nicht so ist, haben die Schüler in dieser Zeit unterrichtsfrei, nehmen an anderem Fachunterricht teil oder werden gesondert als „Abmelder“ beaufsichtigt. Wird jedoch ein Ersatzunterricht wie Ethik angeboten, können Schülerinnen/Schüler dafür keine Unterrichtsbefreiung bekommen und müssen an ihm teilnehmen.

Muss jeder am Sportunterricht teilnehmen?

Nicht grundsätzlich, denn eine Befreiung von diesem Pflichtfach ist ebenfalls aus wichtigen Gründen möglich. Die Befreiung vom Sportunterricht muss von den Eltern oder von den volljährigen Schülern schriftlich beantragt werden oder durch eine normale Entschuldigung erfolgen. Je nachdem, wie lange der Zeitraum der Unterrichtsbefreiung dauern wird, reicht eine einfache Entschuldigung nicht aus und es wird ein ärztliches Attest notwendig. Aber Achtung: Eine Entschuldigung oder Befreiung vom Sportunterricht heißt nicht automatisch auch eine Befreiung von der Anwesenheitspflicht.

Befreiung von Wandertagen und Klassenfahrten

In den meisten Bundesländern sind Veranstaltungen, die sich über mehrere Tage erstrecken oder eine größere finanzielle Belastung darstellen, freiwillig und eine Unterrichtsbefreiung ist möglich. Näheres regeln die einzelnen Schulgesetze, die Sie im Internet auf den Bildungsservern nachlesen können. Wer an einer Klassenfahrt oder einem Wandertag nicht teilnehmen möchte, muss sich auch in diesem Fall schriftlich davon befreien lassen. Wird der Befreiung stattgegeben, so muss der entsprechende Schüler oder die Schülerin in der Regel am Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen. Auch hier droht eine Bußgeldzahlung, wenn Schülerinnen und Schüler dem Ersatzunterricht unentschuldigt fernbleiben.

Wie melde ich mein Kind richtig krank?

Das jeweilige Landesschulrecht schreibt vor, was im Falle von Krankheit bzw. Beurlaubung zu tun ist. Darauf basierend, erstellt jede Schule Hausregeln, in denen Sie genau darüber informiert werden, was Sie im Krankheitsfall Ihres Kindes für die Unterrichtsbefreiung tun müssen. So ist es für die Befreiung vom Unterricht in vielen Schulen Vorschrift, dass Sie noch am selben Tag im Sekretariat Bescheid geben. Vielerorts reicht es aber auch aus, wenn Ihr Kind innerhalb von drei Tagen nach seiner Genesung eine schriftliche Entschuldigung abgibt.

Wenn Sie diese Anforderungen an die Unterrichtsbefreiung erfüllen, sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite:

  • Rufen Sie für die Unterrichtsbefreiung schon morgens im Sekretariat an und teilen Sie dort mit, dass Ihr Kind krank ist.
  • Spätestens am dritten Fehltag sollte der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.
  • Fehlt Ihr Kind länger als drei Tage, so wird in der Regel ein ärztliches Attest notwendig.
  • Zweifelt die Schule am Grund für Befreiung vom Unterricht durch Krankheit, kann sie schon am ersten Tag ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen sogar ein amtsärztliches Gutachten einfordern. Die Kosten für das ärztliche Attest tragen die Eltern, für ein amtsärztliches Gutachten die Schule.

Längere Befreiung vom Unterricht (Beurlaubung)

Es gibt immer wieder gute Gründe, warum ein Kind den Unterricht für eine längere Zeit aus medizinischen Gründen versäumen muss und eine längere Befreiung vom Unterricht benötigt. Da in Deutschland aber Schulpflicht besteht, können Sie Ihr Kind nicht einfach aus dem Unterricht herausnehmen. Vielmehr müssen Sie für eine längere Befreiung vom Unterricht rechtzeitig (möglichst zwei Wochen vorher) einen schriftlichen Antrag an die Schulleitung stellen, der dann geprüft und eventuell bewilligt wird. Dieser Antrag auf Unterrichtsbefreiung kann natürlich auch ein ärztliches Gutachten sein, das die Beurlaubung für eine Kur oder Ähnliches als notwendig erachtet. Schülerinnen und Schüler können eine Befreiung von einzelnen Unterrichtsstunden, von der Teilnahme am gesamten Unterricht oder von Schulveranstaltungen bekommen oder auch längerfristig beurlaubt werden (in NRW bis zu einem Jahr). Die folgenden Gründe für eine Unterrichtsbefreiung können u.a. zu einer medizinisch begründeten Beurlaubung führen:

  • eine ansteckende Krankheit
  • eine Kur
  • psychische oder seelische Probleme
  • ein Klinikaufenthalt

Wenn es um eine Beurlaubung im Umfang von bis zu zwei Tagen geht, kann dies der Klassenlehrer allein entscheiden. Dreht es sich um einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen, muss der Schulleiter, unter Umständen durch Hinzuziehung eines amtsärztlichen Gutachtens, die Entscheidung treffen. Hat Ihr Kind eine längere Unterrichtsbefreiung und muss für eine längere Zeit der Schule fernbleiben, so ist eine alternative Beschulung, zum Beispiel in einer Schule für Kranke, zu prüfen.

Unterrichtsbefreiung durch Krankheit: Schule für Kranke

Längerfristig kranke Schüler befinden sich in einer erschwerten Lebenssituation. Ihre Gesundheit, ihr psychisches Gleichgewicht und ihre sozialen Beziehungen sind beeinträchtigt. Der Unterricht soll die Befürchtungen vermindern, in den schulischen Leistungen zurückzubleiben, und die Wiedereingliederung in den normalen Schulbetrieb vorbereiten. Die Stärkung des Gesundungswillens und des Selbstwertgefühls gehören ebenso wie die angemessene Förderung zu den Zielen des Unterrichts mit kranken Schülern, der in der Regel im Krankenhaus stattfindet.

Das Entschuldigungsschreiben für die Befreiung vom Unterricht

Es passiert häufig, dass Kinder für ein, zwei oder drei Tage aus gesundheitlichen Gründen zu Hause bleiben müssen und den Unterricht versäumen. Meistens steckt eine kleine Erkältung oder ein Magen-Darm-Infekt hinter dem Krankheitsfall, ein Arzt wird gar nicht erst eingeschaltet und die Unterrichtsbefreiung wird getätigt. An Stelle des ärztlichen Attests können Sie für die Befreiung vom Unterricht die Entschuldigung für Ihr Kind natürlich auch selbst schreiben. Richten Sie das Schreiben an den Klassenlehrer.

  • Mein Tipp: Machen Sie von den Entschuldigungsschreiben für Ihr Kind immer eine Kopie und heben Sie diese sorgfältig auf. Am Ende des Schulhalbjahres können Sie dann genau überprüfen, ob die im Zeugnis eingetragenen Fehlstunden und Fehltage mit den Angaben auf Ihren Entschuldigungsschreiben übereinstimmen. Wenn ein Kind dem Unterricht fernbleiben muss, ist es gut, wenn ein Klassenkamerad sich darum kümmert, dass ihm alle wichtigen Informationen übermittelt werden: Hausaufgaben, Ankündigung von Klassenarbeiten, Arbeitsblätter usw. Informieren Sie also möglichst auch einen Freund aus der Klasse und bitten Sie ihn, Ihrem Kind das Wichtigste zu überbringen.