Spartipps für Familien: Mythos 0-Prozent-Finanzierung
Sparen bei großen Anschaffungen
Insolvenz & „0-Prozent-Finanzierung“:
Keine Woche vergeht, ohne dass ein Möbelprospekt in meinem Briefkasten landet, auf dem groß der Schriftzug „0 %-Finanzierung!“ prangt. Auch Autohäuser und Elektro-Märkte werben inzwischen damit. Das bedeutet, dass Sie den Kaufpreis für eine neue Schrankwand, Polstergarnitur oder Küche in bequemen Raten abstottern können und keinen Cent Zinsen extra dafür berappen müssen. Ein interessantes Angebot? Den Kredit bekommen Sie nicht vom Möbelhaus, sondern von einer Bank, die mit dem Händler zusammenarbeitet. Diese holt natürlich eine Schufa-Auskunft über Sie ein. Auch zusätzliche Bearbeitungsgebühren sind nicht selten. Weder die Bank noch das Möbelhaus haben etwas zu verschenken, die Kosten für den Kredit hat der Händler also schon vorher auf den Preis seines Mobiliars aufgeschlagen. Das heißt aber auch: Sie haben keine Chance, den im Prospekt genannten Preis herunterzuhandeln. Denn der Händler wird Ihnen immer erzählen, der Preis sei ein „Festpreis“, da er ja auch die Kreditkosten beinhalte. Manko Nummer 2 dieser „0 %- Finanzierung“ kann Sie allerdings noch teurer zu stehen kommen: Geht das Unternehmen im vereinbarten Lieferzeitraum pleite, bekommen Sie Ihre bestellten Möbel nicht, müssen aber sehr wohl Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Bank nachkommen! Sparen Sie es sich: Ihr Geld verschwindet schlimmstenfalls komplett in der Insolvenzmasse.Vorkasse & „0-Prozent-Finanzierung“: Bezahlen müssen Sie erst bei Anlieferung
Also Finger weg von solchen Angeboten! Vergleichen Sie lieber die Preise, und verhandeln Sie geschickt. Holen Sie Konkurrenzangebote ein und prüfen Sie, wie hoch der Rabatt bei Barzahlung wäre. Eine weitere Falle wartet auf Sie, wenn der Händler eine Anzahlung von Ihnen verlangt „Üblich sind mindestens 10 Prozent“, tönt er. Dabei weiß er genau, dass eine Anzahlung im Möbelhandel nicht nur unüblich, sondern sogar verboten ist. Das gilt auch für „maßgefertigte“ Einbauküchen! Die Bezahlung – so sagt es das Gesetz – ist erst bei Anlieferung bzw. Einbau fällig (Geld gegen Ware). Der häufig zu lesende Passus „Restzahlung vor Lieferung“ ist ebenfalls ungültig. Denn auch hier droht Ihnen im Falle einer Pleite der Totalverlust Ihrer Anzahlung: Ihr Geld ist futsch, und die Ware bekommen Sie auch nicht mehr. Zudem geben Sie dem Händler mit einer Anzahlung für die oft wochen- oder monatelangen Lieferzeiten einen zinslosen Kredit – auch das dürfte sicher nicht in Ihrem Sinne sein. Ganz schlimm: Der Händler verspricht, Ihnen einen Rabatt von 30 und mehr Prozent zu gewähren, wenn Sie die Hälfte des Kaufpreises anzahlen! In solchen Fällen ist zu befürchten, dass das Unternehmen kurz vor der Pleite steht und auf diese Weise versucht, schnell noch etwas Geld einzusammeln.
„0-Prozent-Finanzierung“ vermeiden: Was Sie tun können
1. Möglichkeit: Wenn Ihr Händler auf einer Anzahlung besteht, verzichten Sie auf den Kauf, bzw. gehen Sie zur Konkurrenz!
2. Möglichkeit: Sie stimmen einer Anzahlung nur dann zu, wenn das Unternehmen Ihnen im Gegenzug eine Bankbürgschaft in eben dieser Höhe besorgt, und zwar ohne Zusatzkosten. Dabei übernimmt die Bank die Verpflichtung, im Falle einer Insolvenz des Händlers für dessen Verbindlichkeiten einzustehen. Geht der Händler pleite, erhalten Sie Ihre Anzahlung von der bürgenden Bank zurück. Wird Ihr Wunsch nach einer Bürgschaft abgelehnt, verzichten Sie auf den Kauf oder gehen Sie zum Wettbewerber. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass der Kauf von Möbeln im Internet besonders hohe Risiken birgt. Denn dort können Sie weder die Ware begutachten noch „Zahlung bei Lieferung“ vereinbaren. Sie sollen meist den Gesamtbetrag im Voraus überweisen, ohne dass Ihre Vorleistung in irgendeiner Weise abgesichert ist. Besser daher: Finger weg vom Online-Möbelkauf!