Ehegattensplitting: So funktioniert es!
Steuern sparen für Verheiratete
Ehegattensplitting: Woher kommt dieser Begriff?
Der Begriff „Ehegattensplitting“ geht auf Konrad Adenauer zurück. Im Jahr 1951 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Ehegatten bei der Einkommensteuer nicht benachteiligt werden durften. Sieben Jahre brauchte Konrad Adenauer, bis er eine Umsetzung für diese Regelung des Familienrechts fand. Mit dem Ehegattensplitting setzte er schließlich das Urteil um.
Was bedeutet Ehegattensplitting eigentlich?
Voraussetzung dafür ist, dass ein Paar zusammenveranlagt wird. Der Begriff Splitting bedeutet, dass ein Einkommen zu gleichen Teilen auf die beiden Partner verteilt wird. Damit werden beide Ehepartner als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet. Wer tatsächlich welchen Teil zum Einkommen beigetragen hat, ist für die Besteuerung unerheblich. In diesem Fall wird das Einkommen eines Ehepaares bei der Zusammenveranlagung mit dem halben Steuersatz eines Unverheirateten veranlagt.
Wer profitiert vom Ehegattensplitting am meisten?
Das Ehegattensplitting funktioniert durch die steuerliche Progression. Wer die Steuerklassenkombination III/V gewählt hat und tatsächlich unterschiedlich viel verdient, profitiert vom Ehegattensplitting am meisten. Durch das Ehegattensplitting wird das gesamte verdiente Einkommen geteilt besteuert. Der maximale Effekt beim Ehegattensplitting tritt dann auf, wenn ein Partner 104.304 Euro verdient und der andere kein Einkommen hat. Ab diesem Einkommen gilt ein Spitzensteuersatz von 42 Prozent, nicht aber wenn das Einkommen nach dem Ehegattensplitting besteuert wird. Hier ist der Steuersatz deutlich niedriger.
Durch das Ehegattensplitting werden Ehepaare im Jahr mit rund 15 Milliarden Euro gefördert. Ein erklecklicher Betrag, der Ehepaaren mit Kindern genauso zugutekommt wie Ehepaaren ohne Kinder. Ungefähr 30 Prozent der Ehepaare haben keine Kinder.