Steuertipps für Familien: So sichern Sie sich die besten Steuervorteile
Steuergeschenke für Eltern
Welche Steuertipps für Familien gibt es nun?
Familien sind das Kernstück unserer Gesellschaft. Darum entlastet der Staat die Familien und verteilt unterschiedliche Steuergeschenke.
Die steuerlichen Vorteile für Kinder werden im Rahmen der Steuererklärung in der Anlage „Kind“ behandelt. Entweder gibt es Kindergeld oder Kinderfreibeträge. Nach der Volljährigkeit werden Kinder nur dann berücksichtigt, wenn bestimmte Voraussetzungen, wie beispielsweise Ausbildung, vorliegen. Doch Kinder, die sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, können bis zum Alter von 25 Jahren Berücksichtigung finden. Bei den volljährigen Kindern hängt die staatliche Unterstützung davon ab, ob sie bereits verdienen und - wenn ja - wie viel. Es finden die Kinder Berücksichtigung, deren Einkünfte während ihrer Ausbildung 7.680 Euro im Jahr nicht überschreiten. Zu diesen Einkünften zählen unter anderem Kapitalvermögen, Spekulationsgeschäfte und alle Lohnersatzleistungen.
Doch Paare, die gerade ihr erstes Kind bekommen, müssen sich mit diesen komplizierten Berechnungen nicht auseinandersetzen. Sie interessiert zunächst ganz grundsätzlich, mit welchen steuerlichen Ersparnissen sie rechnen können.
Zu den steuerlichen Vorteilen gehören der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Diesen Freibetrag erhalten nicht alle Eltern, sondern nur diejenigen, bei denen ein Freibetrag einen Steuervorteil bringt, der höher liegt als das ausgezahlte Kindergeld. Das ist meist dann der Fall, wenn der Steuersatz bei mehr als 30 Prozent liegt.
Der Kinderfreibetrag beträgt 3.864 Euro, und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf liegt noch einmal bei 2.160 Euro. Das ergibt einen Betrag von 6.024 Euro.
Doch der Staat hilft den Familien sogar dann, wenn sie Handwerker benötigen oder Hilfen im Haushalt brauchen.
Beschäftigt eine Familie eine geringfügig beschäftigte Kraft für den Haushalt, beteiligt sich der Staat an den Lohnkosten, indem er eine Steuerermäßigung von 20 Prozent gewährt, höchstens aber 510 Euro.
Bei der Unterbringung des Nachwuchses muss eventuell ein Kinderzimmer hergerichtet werden. Auch hier beteiligt sich der Staat an den Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Es wird eine Steuerermäßigung von 20 Prozent, höchstens aber 1200 Euro, gewährt.
Kinderbetreuungskosten werden ebenfalls durch den Staat gefördert. Für ein Kind unter 14 Jahren können zwei Drittel der Betreuungskosten im Jahr von den Steuern abgesetzt werden, immerhin bis zu 4.000 Euro im Jahr für das betroffene Kind.
Obwohl Aufwendungen für die Schule eigentlich durch das Kindergeld abgegolten sind, gilt das nicht für den Besuch von Privatschulen. Eltern können das zu zahlende Schulgeld als Sonderausgaben absetzen, immerhin in Höhe von 30 Prozent. Allerdings ist dieser Betrag seit 2008 auf maximal 5.000 Euro im Jahr begrenzt.
Steuertipps für Familien gibt es auch für Alleinerziehende
Auch Alleinerziehende, die mit einem Kind zusammenleben, sind schließlich eine Familie. Darum können auch sie von manchen Steuertricks profitieren. So erhalten sie einen Entlastungsbetrag, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört und sie für dieses Kind Kindergeld beziehen oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten. Dieser Entlastungsbetrag beträgt 1.308 Euro pro Kind.
Steuertipps für Familien greifen auch bei volljährigen Kindern
Eltern erhalten für volljährige Kinder einen Ausbildungsfreibetrag. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Kinder eine Schul- oder Berufsausbildung absolvieren und während dieser Ausbildung außerhalb des elterlichen Haushalts untergebracht werden müssen. Wichtig ist, dass die Eltern für diese Kinder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten. Der Ausbildungsfreibetrag mindert sich für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Wenn das Kind über ein eigenes Einkommen über 1.848 Euro verfügt oder wenn es Ausbildungsbeihilfen wie BAföG erhält und diese 180 Euro übersteigen, wird der Ausbildungsfreibetrag entsprechend gekürzt, oder er fällt gegebenenfalls ganz weg.
Steuerfreies Geschenk vom Staat
Eltern, die Elterngeld beziehen, müssen dieses nicht versteuern. Es wird allerdings in die Progression einberechnet. Das heißt, das Familieneinkommen wird entsprechend erhöht.
Die Steuertricks für Familien fließen sogar in die Rente ein. Denn Eltern, die für ihre Kinder Kindergeld beziehen, können im Riester-Vertrag pro Kind eine Kinderzulage von immerhin 185 Euro pro Jahr erhalten. Kinder, die nach 2008 geboren wurden, erhalten sogar 300 Euro. Damit erhöhen Eltern mit Hilfe ihrer Kinder ihre Sparbeiträge für ihre spätere Rente. Diese Zulagen stehen zunächst der Mutter zu, sie können aber auch auf den Vater übertragen werden.
Wer Kinder hat, wird dadurch nicht reich - doch er muss auch nicht zwangsweise verarmen. Mit ein bisschen Geschick setzen Familien ihr Einkommen so ein, dass sie ihren bisherigen Lebensstandard trotz Familienzuwachs halten können.
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