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Mit einem Klick in die Abofalle
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Betrug im Internet: So funktionieren Abofallen

Wenn Sie im Internet unterwegs sind, kann es passieren, dass Sie unbewusst auf einer Betrüger-Seite landen. Diese Werbeseiten locken Sie mit vermeintlichen Angeboten und erfragen Ihre persönlichen Daten. Ohne direkten Hinweis lässt man Sie so in eine Abofalle, mit hohen Kosten, tappen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie solche Betrugsversuche erkennen und wie sich im Betrugsfall wehren können. 

Dr. Dietmar Kowertz: Verbraucherschutz-Experte
Expertenrat von 
Dr. Dietmar Kowertz, Verbraucherschutz-Experte

Gerichte urteilen zunehmend im Sinne des Verbrauchers

Die gute Nachricht: Die „Geschäftsmodelle“ der Abofallen-Betrüger werden von Gerichten immer häufiger in Frage gestellt. Zum Beispiel durch zwei Urteile des Amtsgerichts Osnabrück (Az. 66 C 83/10) sowie des Amtsgerichts Schwerin (Az. 24 C 108/10). In beiden Fällen urteilten die Richter zugunsten von Abofallen-Opfern, die ihre vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten gegen die Betrüger einklagten. Die Richter argumentierten unter anderem: „Die Internetseite sei darauf angelegt, den Nutzer über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen. Die Seite war bewusst so gestaltet, dass ein durchschnittlicher Benutzer zu der Auffassung kommen musste, er fülle lediglich eine Anmeldung aus“ und „… das Geschäftsmodell beruhe auf der Erwartung, dass der getäuschte Verbraucher in den meisten Fällen die Forderung bezahlt“.

Betrug mit Vorsatz

Bemerkenswert: Den Rechtsanwälten der Abofallen-Betrüger unterstellten die Richter sogar „Beihilfe zu einem versuchten Betrug“! Allerdings kommen Juristen durchaus auch zu gegenteiligen Entscheidungen, wenn es beispielsweise darum geht, ob die vorgerichtlich entstandenen Anwaltskosten eingeklagt werden können, wie andere Urteile zeigen. Es hängt demnach wesentlich davon ab, dass der Betrogene vor Gericht belegen und beweisen kann, dass eine Kostenpflichtigkeit nicht erkennbar war und ein Betrug vorliegt. In den meisten Fällen kommt es aber gar nicht so weit, denn die Abzock-Unternehmen meiden gerichtliche Auseinandersetzungen wie der Teufel das Weihwasser. Denn Sie fürchten ein Präzedenzurteil, das unter Umständen ihrer gesamten Branche den Garaus machen könnte.

 

Ich rate Ihnen:
Lassen Sie sich von den Internet-Betrügern nicht einschüchtern. Bezahlen Sie insbesondere nicht deren Rechnungen!

Wehren Sie sich!

Wenn Sie so vorgehen wie in diesem Beitrag beschrieben, werden die meisten Firmen auf ihrer Forderung nicht mehr bestehen bzw. Sie noch einige Male anmahnen und dann nichts mehr von sich hören lassen. Denn alle sind sich bewusst, dass ihr Geschäftsmodell Betrug ist und sich im rechtlichen Grenzbereich bewegt, der durch Gesetze nicht eindeutig geregelt ist. Sie als Internet-Nutzer sollten also weiterhin vorsichtig sein!

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