Betrug im Internet: So funktionieren Abofallen
Gegen den Betrug: Button-Gesetz
Seit August 2012 müssen Internet-Seiten ihre Bestellformulare nach bestimmten gesetzlichen Regelungen gestalten. Unter anderem müssen die Bestell-"Formulare", die letztendlich den Kaufvertrag zustande kommen lassen bestimmte Kriterien erfüllen:
- die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung,
- den Gesamtpreis inklusive aller Steuern und Abgaben, zusätzlich anfallender Fracht-, Liefer- oder Zustellkosten sowie aller sonstigen Kosten,
- bei Dauerschuldverhältnissen deren Laufzeit und die Kündigungsmodalitäten,
- gegebenenfalls die Mindestdauer der Verpflichtungen, die der Verbraucher mit dem Vertrag eingeht.
- der Button muss eindeutig beschriftet sein und keine weiteren Konditionen dürfen nach der Seite auftauchen!
Dadurch sollten Sie, wenn Sie sich oder Ihre Kinder mit offenen Augen im Internet bewegen, nicht so leicht in Abofallen tappen. Falls Sie durch eine Seite, die diese Anforderungen nicht erfüllt, unbeabsichtigt einen Vertrag geschlossen haben, ist dieser ungültig zustande gekommen und nicht rechtswirksam.
So schützen Sie sich gegen den Missbrauch Ihrer Daten
- Seien Sie sparsam mit der Verbreitung Ihrer persönlichen Daten (nicht nur im Internet).
- Verwenden Sie beim Surfen eine Suchmaschine, die keine Daten von Ihnen sammelt.
- Stellen Sie an Ihrem Browser (Internet-Surfprogramm) eine möglichst hohe Sicherheitsstufe ein. Entfernen Sie Cookies, die Ihnen suspekt vorkommen.
- Wenn Sie oft Foren, Chats etc. besuchen: Wechseln Sie häufiger Ihren Anmeldenamen, das erschwert Datensammlern die Zuordnung.
- Wenn Sie sensible Daten übertragen müssen: Achten Sie darauf, dass die Webseite eine Verschlüsselungseinstellung eingeschaltet hat. Sie erkennen das am „https://“ zu Beginn der Browserzeile (anstatt „http://“), und am Symbol eines Vorhängeschlosses in der Symbol-Leiste. Geben Sie niemals Daten auf Internet-Seiten preis, bei denen diese Verschlüsselungshinweise fehlen!