Versicherungsschaden – Was Sie tun müssen, wenn Ihre Versicherung nicht zahlen will

Schenkt man den vielversprechenden Aussagen von Versicherungen Glauben, sind sie im Ernstfall stets zur Stelle, leisten schnell und gern. Doch in der Praxis sieht es häufig anders aus: Statt zu zahlen, sträuben sich die Gesellschaften: vom nicht regulierten Kasko-Schaden über den teuren Rechtsschutzanbieter, der den Anwalt nicht zahlen will, bis zum Reiserücktrittskosten-Versicherer, der sich auf vorhersehbare Erkrankungen beruft.  

Inhaltsverzeichnis

Versicherungsschaden erfolgreich regulieren

Versicherungen begründen Ihr Nichthandeln häufig mit AGB’s

Das Thema Recht & Finanzen ist ein sehr kompliziertes. Nich weniger einfach wird es, wenn Versicherungen und Krankenkassen nicht zahlen. Als Begründung wird dann gerne auf entsprechende Paragraphen in undurchschaubaren Geschäftsbedingungen verwiesen oder die Rechtsprechung zu den eigenen Gunsten ausgelegt. Besonders unnachgiebig sind die Policenanbieter, wenn es um große Summen geht, wie z.B. bei der Berufsunfallversicherung (BU). Folge: Manche Anbieter, wie die Barmenia oder die DEVK, kommen laut Branchendienst map-Report bei 100 regulierten BU-Schäden durchschnittlich auf 12 Prozesse! Gerade, wenn die komplette Familie versichert ist, ist das doch ein ärgerlicher Schnitt.

Auch die gesetzlichen Versicherungen leisten nicht auf Knopfdruck. Im Gegenteil: Wegen der explodierenden Gesundheitskosten knausern die Krankenkassen immer häufiger. Zahlungsanträge werden dann mit einem süffisanten „medizinisch nicht notwendig“ abgelehnt. Folge: Der Versicherte muss im Einzelfall eine kostspielige Behandlung oder ein teures Präparat komplett aus eigener Tasche bezahlen. Doch auch wenn es um kleinere Streitwerte bei Sachversicherungen geht, schalten die Anbieter gerne mal auf stur.

Gut zu wissen: Oft verfolgen die Unternehmen dabei eine reine Hinhaltetaktik. Ihr Kalkül: Nach der ersten Empörung wird der Kunde die Entscheidung hinnehmen und sich nicht auf einen Streit David gegen Goliath einlassen. Oder die Assekuranzen versuchen, Ihre Kunden mit lächerlichen Beträgen – bei gleichzeitigem Verzicht auf weitere Forderungen – ruhig zu stellen.

Dabei müssen Sie als vermeintlich machtloser Verbraucher keineswegs klein beigeben! 

Setzen Sie Ihren Versicherer in Verzug!

Verweigert man Ihnen die Zahlungszusage, sollten Sie sich zunächst in schriftlicher Form an Ihre Versicherung wenden. Erklären Sie in dem Schreiben Ihren Widerspruch, und schildern Sie Ihre Sicht des Sachverhalts. Gibt’s daraufhin nur eine unzureichende oder gar keine Antwort, schreiben Sie direkt an die Chefetage. Setzen Sie den Verantwortlichen eine Frist (z.B. 14 Tage), innerhalb der man Ihnen entgegenkommen soll, und behalten Sie sich rechtliche Schritte vor. So signalisieren Sie Ihrem Versicherer, dass Sie es ernst meinen und sich nicht einfach abspeisen lassen.

Wenn die Versicherung Sie ignoriert: Legen Sie den Fall der BaFin vor

Kontakt
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn

Tel. 0228-4 10 80

E-Mail: poststelle@bafin.de

Wird Ihr Anliegen von der Versicherung erneut abgelehnt oder ignoriert, können Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Die prüft, ob ein Unternehmen verbindliche gesetzliche Vorgaben bzw. maßgebliche Urteile (etwa des Bundesgerichtshofs) einhält. Dennoch gilt: Die BaFin ist lediglich eine Beschwerdestelle (Formulare unter www.bafin.de), die Ihren Fall rechtlich einordnet – eine Entscheidung oder gar Urteile kann sie nicht fällen.

Vor dem Rechtsstreit mit der Versicherung: Ombudsmann einschalten!

Kontakt
Versicherungsombudsmann e. V. Prof. Dr. Günter Hirsch

Postfach 08 06 32

10006 Berlin

Tel. 01804-22 44 24 (20 ct/min)

Bevor Sie sich auf einen handfesten Rechtsstreit mit Ihrer Versicherung einlassen, sollten Sie zunächst den außergerichtlichen Weg einschlagen. Dafür gibt es seit einigen Jahren eine sehr sinnvolle Einrichtung, den so genannten Ombudsmann für Versicherungen. Er schlichtet bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Verbrauchern und Versicherungen. Immerhin: Im Berichtsjahr 2008 wurde etwa jede dritte Beschwerde (36,9 Prozent) zu Gunsten der Versicherten entschieden. Ausnahme: Bei den Lebensversicherungen ist die Erfolgsquote weitaus geringer (16,4 Prozent). Das hat produktspezifische Gründe, weil sich viele Kunden über die aus ihrer Sicht unzulängliche Auszahlungshöhe beschweren. Doch die in der Branche prognostizierten Überschussbeteiligungen, das sind die über die gesetzliche Mindestverzinsung hinausgehenden Zahlungen, sind rechtlich nicht bindend.

Übrigens: Die Entscheidung des Ombudsmanns müssen Sie nicht hinnehmen, egal wie sie ausfällt. Ihnen steht dann immer noch der Weg zu den Gerichten offen. Hat der Ombudsmann hingegen zu Ihren Gunsten entschieden, muss sich der Versicherer bis zu einem Betrag von 5.000 Euro daran halten!

Wichtig beim Widerspruch gegen Ihre Krankenkasse: Frist einhalten!

Bei Ärger mit der Krankenkasse dürfen Sie nicht lange warten, sondern müssen innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen! Auch hier gilt: Begründen Sie Ihre Position ausführlich. Das ist wichtig, damit sich die Ausschussmitglieder der Kasse ein Bild von Ihrem Fall machen können.

Mein Tipp

Kostenlose individuelle Informationen, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können, erhalten Sie bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Sie unterhält bundesweit 22 Beratungsstellen (gebührenfreie Rufnummer: 0800-0 11 77 22).

Hilfe erhalten Sie auch bei den Verbraucherzentralen der Länder – allerdings gegen Geld. So kostet eine Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale Berlin rund 1,86 Euro pro Minute (Rufnummer: 09001- 8 87 71 00).

Klopfen Sie mal bei der Versicherungs-Aufsicht auf den Busch

Kontakt
Bundesversicherungsamt

Friedrich-Ebert-Allee 38

53113 Bonn

Tel. 0228-6 19 18 70

Eine weitere Beschwerdeinstanz für Verbraucher sind die zuständigen Aufsichtsbehörden. Bei regionalen Krankenkassen sind das die Gesundheitsministerien der entsprechenden Länder. Für die großen bundesweiten Kassen (z.B. Barmer, Techniker, DAK) ist das Bundesversicherungsamt (BVA) zuständig. 

Die Behörden können die Versicherungen dazu verdonnern, eine Stellungnahme abzugeben. 2007 gingen rund 4.200 Beschwerden beim Bundesversicherungsamt ein.

Kontakt
OMBUDSMANN

Private Kranken- und Pflegeversicherung


Postfach 06 02 22

10052 Berlin

Tel. 01802-55 04 44 (6 ct/min)

Wer privat krankenversichert ist, kann sich an den Ombudsmann der privaten Krankenversicherung wenden. Zwar sind dessen Empfehlungen für keine Partei bindend. Doch Versuch macht klug: Der Vermittler der privaten Krankenversicherung konnte 2007 in rund 29 Prozent der Fälle erfolgreich helfen.

Letzter Ausweg beim Streit mit der Versicherung: Gerichtstermin

Wenn Ihre außergerichtlichen Bemühungen gescheitert sind und Sie Ihr Anliegen bis zum Ende durchkämpfen wollen, ist es Zeit, zu einem Anwalt zu gehen. Doch, Vorsicht: Für eine gerichtliche Auseinandersetzung brauchen Sie einen langen Atem und eine volle Kriegskasse – schließlich kann sich das Verfahren über Jahre hinziehen! Die dabei entstehenden Kosten müssen Sie selbst tragen. Fein raus ist, wer eine Rechtsschutzpolice abgeschlossen hat (Achtung: i.d.R. drei Monate Wartezeit!). Top-Anbieter für einen umfassenden Versicherungsschutz sind Advocard (www.advocard.de, 040-23 73 10), D.A.S. (www.das.de, 01805-17 01 70, 14 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz) und Roland (www.roland-rechtsschutz.de, 0221- 8 27 75 00).

Eine preiswerte Alternative hierzu sind die Rechtsberatungsangebote der Verbraucherzentralen (Adressen siehe „Gelbe Seiten“). Dort zahlen Sie für eine 20-minütige Erstberatung durch einen Anwalt 26 Euro, für jeden Folgetermin 13 Euro pro zehn Minuten.