Informationen über das Elterngeld

Was hat es beim Elterngeld mit dem Geschwister- oder mit dem Geringverdienerbonus auf sich? Wie viel Elterngeld steht Ihnen als frisch gebackenen Eltern nun genau zu? Wir verraten Ihnen, womit Sie beim Elterngeld rechnen können. 
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Tipps zum Elterngeld

Das Bundesfamilienministerium hat berechnet, dass durch das Elterngeld 365.000 Familien finanziell besser dastehen als mit dem Erziehungsgeld. Doch leider können Sie sich nicht aussuchen, welche Leistung Sie in Anspruch nehmen wollen. Denn wenn Ihr Baby am 1.1.2007 oder später zur Welt gekommen ist, bekommen Sie Elterngeld. Wurde Ihr Kind am 31.12.2006 oder früher geboren, erhalten Sie Erziehungsgeld.

Informationen über das Elterngeld

Auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums finden Sie alle aktuellen Berechnungsgrundlagen und den Elterngeldrechner.

Ab 2024 soll die Einkommensgrenze auf 150

Wann und wo müssen Sie Elterngeld beantragen?

Stellen Sie den Antrag auf Elterngeld bald nach der Geburt, denn das Elterngeld wird rückwirkend nur für drei Monate gezahlt. Bereits im Antrag müssen Sie angeben, welcher Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld ausgezahlt erhalten soll. Anträge auf Elterngeld werden von den bisherigen Erziehungsgeldstellen bearbeitet, die jetzt auch für das Elterngeld zuständig sind. Eine nach Bundesländern geordnete Auflistung finden Sie im Internet unter www.lernen-und-foerdern.com.

Wer bekommt Elterngeld?

Elterngeld bekommen grundsätzlich alle Eltern, die in Deutschland wohnen (bzw. arbeiten – das Arbeitsverhältnis muss hier während des Bezuges von Elterngeld weiter bestehen), ihr Kind selbst betreuen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Ob Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie über die Anspruchsprüfung mit dem Elterngeldrechner herausfinden.

Das Elterngeld ist nicht an ein bestehendes Arbeitsverhältnis gebunden oder abhängig von irgendwelchen Einkommensgrenzen. Beansprucht eine Ehefrau Elterngeld, muss z. B. der Verdienst ihres Ehemannes nicht nachgewiesen werden. Elterngeld steht Erwerbstätigen, Beamten, Selbstständigen, erwerbslosen Elternteilen (Hausfrau/-mann, Empfänger von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe), Studierenden und Auszubildenden zu.

Elterngeld gibt es auch für adoptierte Kinder. Auch ist es unerheblich, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Ein Vater, der nicht mit der Kindsmutter verheiratet ist, hat also Anspruch auf Elterngeld.

Da das Elterngeld den Lohnausfall während der Zeit der Kinderbetreuung ersetzen soll, erhalten Mütter erst dann Elterngeld, wenn kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld (mehr) besteht. Standen Sie während der Schwangerschaft in einem Arbeitsverhältnis, erhalten Sie in den ersten acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Dieses wird auf das Elterngeld angerechnet. Das heißt: So lange Sie diese Lohnersatzleistung Ihres Arbeitgebers erhalten, können Sie kein Elterngeld beanspruchen. Selbstständige, Studenten (ohne Nebenjob), Hausfrauen oder Arbeitslose erhalten hingegen das Elterngeld ab Geburt, da sie kein Mutterschaftsgeld bekommen.

Wie lange wird Ihnen das Elterngeld gezahlt?

Elterngeld gibt es ab der Geburt Ihres Kindes für 12 oder 14 Monate (inklusive der acht Wochen Lohnfortzahlung während der Mutterschutzfrist). 12 Monate Elterngeld sind die Regel, wenn sich nur die Mutter (oder der Vater) um die Betreuung des Kindes kümmert. Die zusätzlichen zwei Monate gibt es nur dann, wenn auch der andere Elternteil (meist der Vater) pausiert oder seine Arbeitszeit reduziert. Ausnahme: Alleinerziehende erhalten auch ohne die beiden „Partnermonate“ 14 Monate lang Elterngeld, wenn das alleinige Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind bei ihnen liegt, sie nicht mit einem Lebensgefährten zusammenleben und sie im Jahr vor der Geburt erwerbstätig waren. Waren sie jedoch arbeitslos oder ging der Job kurz vor der Geburt verloren, gibt es nur für 12 Monate Elterngeld.

Elterngeld nicht mit Elternzeit verwechseln

Auch wenn das Elterngeld in der Regel nur für 12 oder 14 Monate gezahlt wird, steht Ihnen weiterhin die Elternzeit von drei Jahren zu!

Das Elterngeld kann auch „gestreckt“ werden. Es ist möglich, doppelt so lange Elterngeld zu beziehen, dann jedoch nur den halben Monatsbetrag. An der Gesamtsumme ändert sich somit also nichts. Wollen Sie zwei Jahre der Elternzeit in Anspruch nehmen und bei Ihrem Kind zu Hause bleiben, können Sie z. B. 24 Monate lang das halbe Elterngeld beziehen.

Paare dürfen die 14 Monate Elternzeit nach Belieben untereinander aufteilen. Für jeden Monat gibt es einen Monatsbetrag, insgesamt also maximal 14. Daraus ergeben sich die folgenden möglichen Varianten:

  • Ein Elternteil bezieht die vollen 12 Monatsbeträge, dann übernimmt der andere die zwei Partnermonate.
  • Beide Eltern können zusammen zu Hause bleiben und sich das Elterngeld gleichzeitig auszahlen lassen. Dann sind die verfügbaren 14 Monatsbeträge jedoch schon früher aufgebraucht. Wenn z. B. beide Eltern in den ersten sieben Monaten gleichzeitig Elterngeld beziehen, gibt es für jeden Elternteil die Hälfte: Der Vater bekommt sieben Monate lang 67 Prozent seines Einkommens, die Mutter erhält ebenfalls sieben Monate lang 67 Prozent des ihren.
  • Ein Elternteil kann für 24 Monate das halbe Elterngeld beziehen, und auch die zwei Partnermonate können auf diese Weise „gestreckt“ werden, sodass ein Paar auf maximal 28 halbe Monatsbeträge kommen kann.

Kündigungsschutz in der Elternzeit

Wenn Sie als Mutter oder Vater Elterngeld beantragen, weil Sie Ihr Kind betreuen, genießen Sie Kündigungsschutz! Die Elternzeit muss beim Arbeitgeber sieben Wochen vor Antritt beantragt werden. Kündigungsschutz besteht rückwirkend bereits acht Wochen vor Beginn (wichtig für Väter, da Mütter zur Geburt ja ohnehin Mutterschutz genießen) und weiterhin während des Bezuges von Elterngeld bzw. der Inanspruchnahme der Elternzeit.

Wie viel Elterngeld steht Ihnen zu?

Dem betreuenden Elternteil werden 67 Prozent des entfallenden Nettolohnes ersetzt, mindestens 300 und höchstens 1.800 monatlich. Den Maximalbetrag von 1.800 € erhalten Mütter oder Väter, die netto 2.700 € oder mehr verdient haben und ihren Job für die Betreuung ihres Kindes zeitweise aufgeben. Zur Berechnung des Elterngeldes wird das durchschnittliche Nettogehalt der vergangenen 12 Kalendermonate vor Geburt des Kindes herangezogen. Pausiert die Mutter, ist ihr ehemaliges Nettogehalt ausschlaggebend, macht der Vater „Babypause“, wird sein Nettogehalt zur Berechnung herangezogen.

Beispiel: Sie haben bis zum Einsetzen des Mutterschutzes monatlich 1.800 € netto verdient und pausieren nach der Geburt Ihres Kindes. Dann bekommen Sie 1.206 € Elterngeld (= 67 Prozent von 1.800 €). Wie viel Elterngeld in Ihrem Fall gezahlt wird, können Sie mit dem Elterngeldrechner berechnen.

Bei Selbstständigen wird der wegen Betreuung des Kindes wegfallende Gewinn nach Abzug der darauf entfallenden Steuern zu 67 Prozent ersetzt. Der Gewinn wird nach steuerrechtlichen Grundsätzen ermittelt.

Mütter oder Väter, die nicht erwerbstätig sind (z. B. Arbeitslose, Hausfrauen, Studierende), erhaltenen 12 Monate den Sockelbetrag von 300 € monatlich.

Einkommensgrenze des Elterngeldes ab 2024

Ab 2024 soll die Einkommensgrenze zur Berechnung des Elterngeldes auf 150.000€ (zu versteuerndes Einkommen) für Paare und Alleinerziehende pro Jahr herabgesetzt werden. Ab dieser Grenze sollen Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben.

Wichtig: Das zu versteuernde Einkommen ist nicht das Bruttoeinkommen. Es ist das Einkommen nach Abzug der steuerentlastenden Daten, welche in der Steuererklärung angegeben werden. Das bedeutet, dass schätzungsweise erst bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von rund 180.000€ und höher die Einkommensgrenze von 150.000 überschritten wird.

Gekürztes Elterngeld bei Teilzeitarbeit

Eltern dürfen während des Bezuges von Elterngeld bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten. In diesem Fall werden ihnen 67 Prozent des Lohnausfalls ersetzt.

Beispiel: Vor der Elternzeit haben Sie 1.800 € netto pro Monat verdient. Nach der Geburt Ihres Kindes reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit und verdienen nur noch 900 €. Ihren Lohnausfall kompensieren 603 € Elterngeld (67 Prozent von den 900 €, die Sie nun weniger verdienen). Insgesamt erhalten Sie monatlich 900 € Lohn plus 603 € Elterngeld, also 1.503 €.

Minijobber und Geringverdiener bekommen zusätzlich zum Elterngeld einen „Geringverdienerbonus“

Wenn Eltern vor der Geburt ihres Kindes weniger als 1.000 netto monatlich verdient haben, bessert ein „Geringverdienerbonus“ das Elterngeld auf. Dann werden mehr als 67 Prozent des ausgefallenen Lohns ersetzt.

Die Berechnungsformel lautet:

67 + (1.000 – Netto-Einkommen): 20 = Prozentsatz für die Elterngeld-Berechnung.

Das heißt, pro 20 €, die das Netto-Einkommen vor der Geburt unter 1.000 € lag, steigt das Elterngeld um einen zusätzlichen Prozentpunkt an.

  • Beispiel 1: Sie arbeiten in Teilzeit und erhalten netto monatlich 700 €. Wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes pausieren, bekommen Sie Elterngeld in Höhe von 82 Prozent Ihres bisherigen Lohnes (Berechnung: 67 + (1.000 – 700) : 20 = 82 Prozent). Das sind 574 € monatlich.
  • Beispiel 2: Sie arbeiten vor der Geburt Ihres Kindes in einem Minijob (= 400-Euro-Job). Wenn Sie nach der Entbindung pausieren, bekommen Sie Elterngeld in Höhe von 97 Prozent Ihres bisherigen Lohnes (Berechnung: 67 + (1.000 – 400) : 20 = 97 Prozent). Somit wird Ihnen fast Ihr ganzes entfallendes Nettoeinkommen ersetzt, denn Sie erhalten monatlich 388 € Elterngeld.

Geschwisterbonus beim Elterngeld

Ist das erste Kind bei der Geburt des zweiten Kindes noch keine drei Jahre alt, gibt es einen „Geschwisterbonus“ beim Elterngeld. Der so genannte „Geschwisterbonus“ in Form eines erhöhten Elterngeldes wird gezahlt, wenn das zweite Kind auf die Welt kommt, bevor das erste drei Jahre (= 36 Monate) alt ist. Bei zwei Kindern fällt der Geschwisterbonus für das zweite Kind weg, sobald das ältere Kind seinen dritten Geburtstag feiert. Das heißt, ab dem auf den Geburtstag folgenden Lebensmonat gibt es nur noch das reguläre Elterngeld für das zweite Kind. Der Geschwisterbonus wird auch gezahlt, wenn Eltern außer dem Baby noch zwei weitere Kinder unter sechs Jahren haben.

Beispiel: Ist Ihr erstes Kind 30 Monate alt, wenn das zweite geboren wird, bekommen Sie für das zweite Kind sechs Monate lang den Geschwisterbonus. Wenn Sie den vollen Geschwisterbonus für 12 Monate ausschöpfen wollen, muss das zweite Kind zur Welt kommen, bevor das ältere Kind 24 Monate alt ist.

Der Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des dem Elternteil regulär zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75 . Bei der Ermittlung des Einkommens, aus dem das Elterngeld für das zweite Kind berechnet wird, werden Monate, in denen für ein älteres Kind Elterngeld bezogen und deshalb nicht oder weniger verdient worden ist, nicht mitgezählt.

  • Beispiel 1: Ihr erstes Kind wurde am 10.04.2005 geboren, Ihr zweites kommt am 10.06.2007 zur Welt. Da Sie ab Geburt des ersten Kindes in Elternzeit sind und kein eigenes Einkommen haben, bekommen Sie für das zweite Kind den Sockelbetrag von 300 €. Zusätzlich erhalten Sie 10 Monate lang den Geschwisterbonus in Höhe von 75 €.
  • Beispiel 2: Ihr erstes Kind wurde am 19.01.2007 geboren, Ihr zweites kommt am 11.01.2008 zur Welt. Vor der Geburt des ersten Kindes waren Sie erwerbstätig und verdienten 1.500 € netto, nach der Geburt arbeiten Sie jedoch nicht mehr. Sie bekommen für das erste Kind Elterngeld in Höhe von 1.005 €. Ihr zweites Kind kommt innerhalb von 12 Monaten nach Geburt des ersten auf die Welt, sodass Sie noch Elterngeld beziehen. Daher müssen der Berechnung für das Elterngeld 2008 die Monate vor der Geburt des ersten Kindes zugrunde gelegt werden. Deswegen steht Ihnen für das zweite Kind Elterngeld in Höhe von 1.005 € zu plus 10 Prozent Geschwisterbonus, sodass Sie Elterngeld in Höhe von 1.105,50 € bekommen – und das volle 12 Monate lang.

Mehr  Elterngeld auch für Zwillinge

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 für das zweite und jedes weitere Kind. Bei einer Zwillingsgeburt bedeutet das, dass zusätzlich zum Elterngeld in Höhe von mindestens 67 Prozent des wegfallenden Erwerbseinkommens oder zum Mindestbetrag von 300 € weitere 300 € für das zweite Kind gezahlt werden. Für Drillinge gäbe es entsprechend zusätzliche 600 € Elterngeld pro Monat.