Staatliche Fördermittel für Familien – eine Schnellübersicht

Es ist kein Zufall, dass junge Menschen oft zögern, eine Familie zu gründen. Schließlich werden aus zwei Menschen auf einmal drei. Zu den Bedürfnissen von zwei jungen Leuten kommen auf einmal Kosten, deren Ausmaß noch niemand abschätzen kann, zumal sie in diesem frühen Stadium kaum daran denken, dass es auch staatliche Fördermittel für Familien gibt. 

Inhaltsverzeichnis

Wie der Staat Eltern unter die Arme greift

Die junge Familie braucht eine Babyausstattung, Nahrung, einen Babysitter, später einen Krippenplatz und womöglich ein größeres Auto. Der Verdienst eines Partners fällt zeitweilig weg oder er wird stark eingeschränkt. So sind staatliche Fördermittel für Familien eine willkommene Finanzspritze.

Allerdings wissen viele junge Paare oft gar nicht, dass es eine Vielzahl staatlicher Fördermittel für Familien gibt, die zumindest einige Kosten abfedern. Wir stellen hier die wichtigsten vor:

So fördert der Staat Ihr Baby

Mutterschaftsgeld:

Für Schwangere, die in einem Angestelltenverhältnis sind, gelten Schutzfristen, nämlich sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Hier darf die Mutter laut Gesetz nicht arbeiten. Deshalb erhält sie während dieser Zeit Mutterschaftsgeld. Um dieses Geld zu erhalten, muss die Schwangere einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen oder aber, falls sie privat versichert ist oder nur geringfügig beschäftigt war, den Antrag beim Bundesversicherungsamt in 53113 Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 38,  einreichen.

Elterngeld:

Das Elterngeld gibt es erst seit dem 3.11.2006 und wird an alle Eltern ausgezahlt, die in den ersten zwölf Lebensmonaten ihres Babys zu Hause bleiben. Dabei erhalten Eltern grundsätzlich 65 % ihres Netto-Einkommens, mindestens jedoch 300 Euro. Das Elterngeld muss rechtzeitig bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Wer das versäumt, erhält rückwirkend höchstens für drei Monate Elterngeld. Über die nächste Elterngeldstelle gibt  die örtliche Kommune Auskunft.

Diese Förderung erhalten Sie auch bei größeren Kindern

Kindergeld:

Für alle Kinder besteht ein Anspruch auf Kindergeld. Die Beantragung läuft über die Familienkasse bei der Arbeitsagentur. Beamte und Angestellte bei staatlichen Einrichtungen erhalten die Auszahlung des Kindergeldes zusammen mit ihrem Gehalt direkt vom Arbeitgeber. Einen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern für ihre bis 18-jährigen Kinder und für ihre über 18-jährigen Kinder, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, beispielsweise eine Berufsausbildung. Dann verlängert sich der Anspruch bis zum Alter von 25 Jahren.

Kinderfreibetrag:

Dieser Betrag ist Teil des Steuerrechts. Das Finanzamt prüft, ob die Kindergeldzahlung im Fall des Steuerpflichtigen ausreicht oder ob ein Kinderfreibetrag gewährt wird. Diese Steuerersparnis wird bei der Einkommensteuererklärung festgestellt.

Kinderzulage bei der Riester-Rente:

Jeder weiß heutzutage, dass er privat vorsorgen muss. Ein Riester-Vertrag wird durch Kinder um einiges attraktiver. Immerhin lockt die Riester-Rente mit einer Zulage von 185 Euro pro Kind und Jahr.

Krankenversicherung:

Bei der Wahl seiner Krankenversicherung sollte sich jeder Versicherte genau überlegen, welche Auswirkung diese Wahl auf die gesamte Familie hat. Denn in der gesetzlichen Versicherung sind Familienangehörige, also auch Kinder, automatisch mitversichert. In der privaten Krankenversicherung sieht das anders aus. Als Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung muss jedes Familienmitglied zusätzlich versichert werden – was die Kosten immens in die Höhe treibt.

Wenn Sie selbst  bedürftig sind

Kinderzuschlag:

Das ist ein besonderer Zuschlag, der neben dem Bezug von Kindergeld,  an ein Mindesteinkommen der Eltern von 900 Euro im Monat gekoppelt ist und die Höchsteinkommensgrenze im Sinne von Arbeitslosengeld II nicht übersteigen darf. In diesem Fall erhalten Eltern einen Kinderzuschlag von höchstens 140 Euro im Monat. Auskünfte darüber erteilen die Familienkassen der Arbeitsagentur.

Wohngeld:

Ob jemand Wohngeld erhält, hängt vom Gesamteinkommen und von der Haushaltsgröße ab. Familien mit Kindern erhalten demnach eher Wohngeld als Paare oder Alleinstehende. Wohngeld wird als Mietzuschuss gezahlt oder für Eigentümer als Lastenzuschuss.

Schulbedarfspaket:

Wer wenig verdient, für den ist die Ausstattung des eigenen Kindes mit umfangreichem Schulmaterial am Schuljahresanfang ein großer Posten, der nur schwer gestemmt werden kann. Dafür gibt es Hilfe, nämlich das Schulbedarfspaket, das eine Sofort-Finanz-Spritze von 100 Euro vorsieht.

Kinderbetreuungskosten:

Diese Kosten sind oft sehr hoch und belasten das Familienbudget über Gebühr. Doch es gibt die Möglichkeit, dass diese Kosten von den Jugendämtern übernommen werden. Nach der Prüfung der individuellen Einkommenssituation kommt die Übernahme insbesondere für Alleinerziehende, Geringverdiener oder Eltern, die sich noch in Ausbildung befinden, in Frage.

So fördert der Staat Alleinerziehende

Unterhaltsvorschuss:

Seit dem 1.1.1980 erhalten Alleinerziehende für  Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einen Unterhaltsvorschuss. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind bei ihnen lebt und sie keinen Unterhalt vom Ex-Partner erhalten. Der Unterhaltsvorschuss wird maximal für 72 Monate gezahlt. 

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende:

Wenn Alleinerziehende in der Steuerklasse II Anspruch auf Kindergeld haben und das Kind in ihrem Haushalt lebt, erhalten sie einen Entlastungsbeitrag. Das heißt, es wird weniger Lohnsteuer vom Einkommen einbehalten.

So unterstützt der Staat Ihre Kinder beim Studium

Bafög:

Auch wenn es für junge Paare noch lange dauert, bis das Baby vielleicht einmal studieren wird, so ist es doch beruhigend zu wissen, dass es das sogenannte „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ kurz „BaföG“ gibt, nach dem junge Menschen finanziell gefördert werden. Immerhin kann ein Student derzeit 670 Euro im Monat erhalten, wenn er in seiner eigenen Bude wohnt und fleißig studiert.

Der Inhalt dieses Artikels dient lediglich zur allgemeinen Information über die jeweiligen Rechtsgebiete beziehungsweise über die jeweiligen rechtlichen Situationen. Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!