Corona und Schule: Das sollten Sie als Eltern wissen
Auswirkungen des Coronavirus auf Schulen, Kindergärten und Familien
Das Coronavirus hat das alltägliche Leben vollkommen auf den Kopf gestellt. Nicht nur Restaurants, Einkaufsläden, Kultur- und Freizeiteinrichtungen wurden über mehrere Monate hinweg geschlossen, sondern auch die Kitas und Schulen. Doch durch den temporären Ausfall des Unterrichts an deutschen Schulen kamen sowohl auf Lehrkräfte und Direktoren als auch auf Schüler und Eltern vielfältige neue Aufgaben und Herausforderungen zu.
Denn ähnlich wie in Unternehmen oder Behörden sind Schulen in der Regel stringent organisiert. Lehrpläne sind langfristig vorgeplant und folgen einem eindeutigen Takt. Gleiches gilt für Termine für Klausuren und Arbeiten, die vorausschauend vereinbart und kommuniziert werden. Vor allem für Schüler, die ihren Schulabschluss planen, ist Planungssicherheit essenziell. Sie müssen in der Folge, nach Bestehen des Abiturs oder nach einem anderen Schulabschluss, Bewerbungsfristen für die Universität oder für einen Ausbildungsplatz einhalten können. Aus diesem Grund mussten Schulen und Kitas eine fortlaufende Notbetreuung sowie die Implementierung besonderer Hygienemaßnahmen während des Notbetriebes sicherstellen.
Doch nicht nur die Schul- und Betreuungskräfte wurden durch die Corona-Pandemie auf eine harte Probe gestellt. Auch Sie als Eltern begegneten durch die Schulschließungen neuen Herausforderungen und Aufgaben, die Sie in diesen schwierigen Zeiten überwinden mussten. Denn Ihre Kinder mussten ab sofort von zuhause per Distanzunterricht unterrichtet werden. Aufgrund der Infektionsgefahr konnten Ihre Kinder zudem weder ihren Hobbies nachgehen noch Freunde treffen - eine beängstigende Situation, die mit großer Unsicherheit und Orientierungslosigkeit einherging. Doch neben der Sorge um Ihr Kind, standen auch Sie als Elternteil vor der Hürde, Ihre berufliche Tätigkeit mit der Betreuung und Unterstützung Ihres Kindes unter einen Hut zu bekommen.
In Anbetracht der fortschreitenden Impfentwicklung sowie der stetigen Abnahme des Inzidenzwertes stieg der Druck auf Bildungs- und Betreuungseinrichtungen stark an, sodass nun bereits ein Großteil der Bundesländer die Öffnung der Schulen und Kitas veranlasst hat. Doch mit dem Präsenzunterricht und den Betreuungsmöglichkeiten kommen neue Herausforderungen und offene Fragen einher, die vor allem die Gesundheit des eigenen Kindes betreffen.
Aus diesem Grund handeln Eltern zielführend, wenn sie sich in Corona-Zeiten eng mit der Schulleitung und den Lehrkräften sowie untereinander abstimmen. Neue Entscheidungen des Kultusministeriums oder der Landesregierung sollten aktiv und umgehend kommuniziert werden.
Laut Pädagogen ist eine offene und nutzenorientierte Kommunikation für Eltern entscheidend. Diese sollte die berechtigten Ängste und Sorgen der eigenen Kinder empathisch einbeziehen. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund wesentlich, dass viele Schülerinnen und Schüler ihre persönliche Zukunft vor dem Ausbruch von Covid-19 geplant haben. Kommunikation, Verständnis sowie eine realistische und objektive Betrachtung der Fakten sind aus diesem Grund angebracht und wirken authentisch.
Gesundheit in Schulen und Kitas: So werden Schüler vor Infektionen geschützt
Obwohl der zunehmende Präsenzunterricht in Schulen sowie die Kita-Öffnungen eine große Erleichterung für Eltern darstellt, wächst die Sorge um die Gesundheit Ihres Kindes durch diese Entwicklungen stark an. Viele Eltern stehen vor der Frage, inwieweit die eigenen Kinder vor Infektionen geschützt und die Schulen und Kitas an die Pandemie-Zeiten angepasst sind.
Antworten liefert die nun in Kraft getretene bundeseinheitliche Notbremse im Infektionsschutzgesetzes. Diese gibt konkrete Maßnahmen und Regelungen für den Schul- und Kita-Betrieb vor, um Schüler und Kinder vor einer Ansteckung zu schützen.
Demnach ist Präsenzunterricht in Schulen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig:
- Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis an drei Tagen über 100, darf der Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag lediglich als Wechselunterricht erfolgen.
- Liegt die 7-Tage-Inzidenz hingegen an drei Tagen über 165, ist ab dem übernächsten Tag unzulässig.
Dieselbe Regelung gilt zugleich für den Kita-Betrieb. Sollte die 7-Tage-Inzidenz über 165 liegen, ist eine Betreuung ausgeschlossen. Lediglich die Notbetreuung ist weiterhin möglich.
Des Weiteren besteht bei Präsenzunterricht eine Testpflicht, die sowohl für Lehrer, Schulleitungen sowie Schüler besteht. Nach der bundeseinheitlichen Notbremse müssen sich die Beteiligten zweimal die Woche einem Corona-Test unterziehen.
Weitere Informationen zum Infektionsschutz in der Schule finden sich im § 36 des Infektionsschutzgesetzes (ifSG). Dieser umfasst die gesetzliche Grundlage für Hygienemaßnahmen im schulischen Umfeld, sowie in Kitas und weiteren Betreuungseinrichtungen. Der Gesetzgeber hat in dieser Rechtsverordnung, unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie festgelegt:
Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 ifSG müssen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen und unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Verbindliche Hygienepläne gelten fortlaufend in allen Gemeinschaftseinrichtungen in Deutschland. Sie beinhalten konkrete Verfahrensweisen, um Infektionen aller Art abzuwehren. Hierzu gehören unter anderem Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion entsprechend der Infektionsgefährdung.
Welche Familien haben Anspruch auf eine Notbetreuung in Schulen und Kitas
Die Verordnungen der jeweiligen Landesregierungen sehen vor, dass eine Notbetreuung in Schulen und Kitas gewährleistet werden muss. Eine Notbetreuung ist notwendig, damit Eltern aus systemrelevanten Berufen eine Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder nutzen können.
Die Liste systemrelevanter Berufe kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Am Beispiel von Nordrhein-Westfalen wird deutlich, welche Berufsgruppen in der Regel während der Corona-Krise einen Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz haben. Die folgenden Berufsgruppen werden nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) zur sogenannten kritischen Infrastruktur gezählt, die für das Aufrechterhalten der öffentlichen Ordnung und Sicherheit entscheidend ist:
Sektoren | Inkludierte Berufsgruppen |
Gesundheit |
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Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe | Sicherstellung notwendiger Betreuung in:
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Energie, Wasser und Entsorgung |
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Ernährung und Hygiene |
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Telekommunikation und Medien |
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Finanz- und Wirtschaftswesen |
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Transport und Verkehr |
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Staatliche Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen |
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(Quelle: Landesregierung NRW)
Diese Voraussetzungen müssen Sie für die Notbetreuung erfüllen
Personen in den genannten systemrelevanten Berufsgruppen übernehmen generell Aufgaben, die der kritischen Infrastruktur zugerechnet werden können. Trotz dieser Tatsache, hat nicht jeder Elternteil in diesen Berufsgruppen einen rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz während der Covid-19-Epidemie in Deutschland. Eine Kinderbetreuung soll ausschließlich den Arbeitnehmern und Beamten vorbehalten bleiben, die für das öffentliche Gemeinwohl unverzichtbar sind. Dies ist wesentlich, da durch die Kinderbetreuung ebenfalls ein Ansteckungsrisiko mit SARS-CoV2/Covid-19 einhergeht. Aus diesem Grund gilt für NRW das folgende Prüfverfahren für die Kinderbetreuung:
- Die Entscheidung, ob ein Kind zur Betreuung während der Corona-Krise zugelassen wird, trifft die Schulleitung, die Leitung einer Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflegepersonen.
- Eltern müssen hierfür einen Nachweis bringen, dass beide Elternteile (soweit nicht alleinerziehend) nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen.
- Für eine positive Entscheidung ist eine schriftliche Bestätigung der jeweiligen Arbeitgeber beider Elternteile wichtig. In dieser muss zugesichert werden, dass die Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der kritischen Infrastruktur notwendig ist.
Ähnliche Regelungen gelten in allen Bundesländern. Durch dieses Vorgehen ist sichergestellt, dass die Anzahl der zu betreuenden Kinder in Schulen, Kindergärten oder Kitas zu keinem Zeitpunkt die Notbetreuung überfordert.
Eltern, die keinen adäquaten Beleg erbringen können, dass eine Kinderbetreuung notwendig ist, müssen sich persönlich um einen Betreuungsplatz im privaten Rahmen kümmern.
Wichtig: Um das Ansteckungsrisiko für die Großeltern, die zur besonders gefährdeten Zielgruppe gehören, zu minimieren, sollten diese in keinem Fall zur Kinderbetreuung herangezogen werden. In vielen Kommunen übernehmen Freiwillige, Freunde oder Nachbarn die Kinderbetreuung für Kinder, die derzeit nicht kommunal betreut werden können. Hierbei müssen zwingend die Verordnungen der Bundesländer in Bezug auf ein Versammlungsverbot oder eine Ausgangssperre berücksichtigt werden.
Welche rechtlichen Fragen sich aus Elternsicht bei erneuten Schulschließungen ergeben
Die aktuellen Corona-Regelungen zum Präsenzunterricht verdeutlichen, dass erneute Schul- und Kita-Schließungen aufgrund steigender Inzidenzzahlen nicht ausgeschlossen werden können. Umso wichtiger ist es für Sie als Erziehungsberechtigter, vorausschauend zu handeln und sich mit den folgenden rechtlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen.
Haben Eltern aus rechtlicher Sicht einen Anspruch zu Hause zu bleiben, wenn kurzfristig kein Kinderbetreuungsplatz gefunden werden kann?
Generell ist es Arbeitnehmern nicht gestattet, unentschuldigt von ihrer beruflichen Tätigkeit fernzubleiben. Dies gilt ebenso in Zeiten einer landesweiten Epidemie. Unternehmen stehen, ähnlich wie Arbeitnehmer vor existenziellen Herausforderungen. In vielen Fachbereichen sind Betriebe mehr denn je darauf angewiesen, dass Mitarbeiter zur Arbeit erscheinen. Die ist beispielsweise in Lebensmittelmärkten oder in Arztpraxen relevant.
Eltern ohne Betreuungsmöglichkeit sollten proaktiv das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen. Global agierende Konzerne, wie der Autobauer Volkswagen haben angekündigt, adäquate Lösungen zu finden, die Familien nicht überbelasten. Kleinere und mittelständische Unternehmen folgen diesem Beispiel.
Welche Maßnahmen sind konkret und zielführend?
In einigen Betrieben haben sich in den ersten Tagen der Pandemie Schichtmodelle etabliert. Die Belegschaft wird hierbei in 2 Gruppen geteilt. Durch diese Verfahrensweise wird sichergestellt, dass bei einer Infektion eines Mitarbeiters mit dem Coronavirus nicht alle Angestellten in Quarantäne müssen. Im Zuge dieser Schichtmodelle bieten manche Unternehmen an, die Kinder unter Einhaltung aller Hygieneregeln im Betrieb zu betreuen.
Falls möglich, können Home-Office-Lösungen, Videokonferenzen oder der Abbau von Urlaub und Überstunden weitere Möglichkeiten sein, Eltern ohne Betreuungsplatz entgegenzukommen. Die Gewährung von Sonderurlaub ist vorstellbar, wenn die Betreuung eines Kindes unter 12 Jahren in keinem Fall anderweitig geregelt werden kann. Eine Alternative könnte ebenfalls Kurzarbeit sein, für die für die Zeit der Corona-Krise besondere Bedingungen gelten.
Arbeitgeber könnten darüber hinaus den Abbau von Erholungsurlaub als betriebliche Maßnahme anordnen. Dies ist ausschließlich unter strengen Auflagen möglich. Hierfür müssen dringende, betriebliche Belange nachgewiesen werden. Ob Arbeitgeber Erholungsurlaub in Zeiten von Covid-19 anordnen dürfen, ist juristisch nicht abschließend geklärt. In jedem Fall müssen Betriebe das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates beachten.
Wann und wie viel Anspruch haben Eltern auf „Kind-Krank-Tage“?
Der § 45 des fünften Sozialgesetzbuches spricht Eltern das Recht zu, bei der Erkrankung ihres Kindes temporär eine Lohnfortzahlung der Krankenkasse zu erhalten. Alleinerziehende verfügen pro Kalenderjahr über einen Anspruch von 20 Arbeitstagen, Paare haben jeweils einen Rechtsanspruch auf 10 Arbeitstage. Das gesetzliche Anrecht bezieht sich auf jedes im Haushalt lebende Kind. Bei mehreren Kindern können im Höchstfall 50 Tage von Alleinerziehenden und 25 Tage pro Ehepartner beansprucht werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Nachweis durch ärztliches Zeugnis (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).
- Zweck: Fernbleiben zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes.
- Voraussetzung: Keine andere, im Haushalt lebende Person kann das Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen.
- Altersgrenze: Das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Ausnahme: Das Kind ist behindert und auf Hilfe angewiesen.
Mit der bundeseinheitlichen Notbremse im Infektionsschutzgesetzes ergeben sich jedoch neue Regelungen für den Anspruch auf das Kinderkrankengeld. Hierbei hat die Bundesregierung beschlossen, die Kinderkrankentage für das Jahr 2021 auszuweiten.
Der neue Anspruch erstreckt sich damit auf 30 Tage pro Elternteil, also 60 Tage pro Paar. Doch auch bei Alleinerziehenden erhöht sich der Anspruch pro Kind auf 60 Tage. Der Anspruch besteht jedoch nicht nur bei Krankheit, sondern auch bei Schulschließungen sowie Präsenzunterricht und eingeschränkten Kita-Öffnungen.
Soziale Isolation durch Distanzunterricht? Wichtige Tipps für Eltern
Der Distanzunterricht stellt für Ihre Kinder eine große Herausforderung dar. Anstatt gemeinsam mit Klassenkameraden zu lernen und offene Fragen und Unklarheiten unmittelbar mit der Lehrkraft zu klären, sind Ihre Kinder nun dazu gezwungen, alleine vor dem PC dem Unterricht zu folgen und Aufgaben selbstständiger als je zuvor zu lösen. Doch auch gemeinschaftliche Treffen außerhalb der Schule sind in Zeiten von Corona nur bedingt möglich. Aus diesem Grund warnen viele Experten vor sozialer Isolation.
Da die Gesundheit Ihres Kindes für Sie an erster Stelle steht, ist es verständlich, dass Sie sich um diese Form des Unterrichts sorgen und Wege suchen, die soziale Isolation des eigenen Kindes zu verringern.
Bereits viele Schule bieten dafür digitale Lernplattformen zur Verfügung, bei denen die Kinder mit Ihren Klassenkameraden spielerisch Aufgaben bearbeiten und somit gemeinsam lernen können. Doch auch Sie als Elternteil können hier gezielt aktiv werden und mit anderen Eltern virtuelle Lernabende veranstalten, die einfach per Videokonferenz durchgeführt werden können. So haben Ihre Kinder die Möglichkeit, Hausaufgaben und Übungsblätter wie gewohnt mit Freunden und Klassenkameraden zu bearbeiten.
Zugleich sollten Sie Ihr Kind während des Distanzunterrichtes verstärkt begleiten. Planen Sie gezielte Abende ein, an denen Sie sich mit Ihrem Kind gemeinsam an die Aufgaben setzen und das Unterrichtsmaterial spielerisch wiederholen.
Was tun, wenn Lernlücken durch den Schul-Ausfall entstanden sind?
Nicht jedes Kind kommt in demselben Ausmaß mit dem Distanzunterricht per Videokonferenz zurecht. Während manche Schüler sich schnell auf die veränderten Unterrichtsbedingungen einstellen können, gibt es ebenfalls Kinder, denen es schwer fällt, den Unterrichtsinhalten auf digitalem Wege zu folgen und die Lerninhalte auch zu verstehen. Damit keine schweren Lernlücken entstehen, sollten Sie sich zunächst an die verantwortlichen Lehrkräfte wenden und gemeinsam nach geeigneten Lösungen suchen, wie Ihr Kind die entstandenen Lücken im und außerhalb des Unterrichts aufholen kann.
Zugleich bietet es sich an, Ihr Kind während des Fernunterrichtes zu begleiten und somit Ablenkungen und Verstreuungen zu vermeiden. Doch auch digitale Nachhilfe-Angebote sind eine gute Möglichkeit, um Lernlücken schrittweise aufzuarbeiten und Ihr Kind in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen.
Was in Coronazeiten zum sozialen Miteinander beachtet werden muss
Die weltweite Corona-Epidemie mit Covid-19 bestimmt weiterhin die Schlagzeilen in Deutschland und in nahezu allen Gebieten der Erde. War der Ausbruch des Virus zunächst ausschließlich auf China und die Region Wuhan konzentriert, breitete er sich weltweit rasant aus. Seit Mitte März 2020 liegt das Epizentrum in Europa. Die schnelle Verbreitung von Covid-19 und das Risiko für die Bevölkerung hat in Deutschland und in Europa drastische Einschnitte und Maßnahmen zur Folge. Das Schließen von Schulen und Kindergärten war ein erster Anfang, der vor allem die Schüler und Eltern tangiert. Kurz nach dieser für Deutschland einmaligen Maßnahme wurden weitere Schritte notwendig. Sie lassen sich in ihrer Gesamtheit unter dem Oberbegriff „Social Distancing“ untergliedern.
Was versteht man unter Social Distancing?
Mit „Social Distancing“ ist gemeint, dass jeder Mensch seine sozialen Kontakte überdenken und einschränken soll. Minimalste Sozialkontakte zu Fremden sind das Ergebnis. Menschen der Risikogruppe oberhalb eines Lebensalters von 60 Jahren sollten ihre Wohnung oder ihr Haus am besten nicht mehr verlassen. Für alle anderen Bevölkerungsteile gilt der Grundsatz, soziale Kontakte zu anderen so weit wie möglich zu unterbinden – und zwar bei Ihnen selbst als auch bei Ihren Kindern.
Alle Fakten auf einen Blick - das sollten Sie als Eltern zum Coronavirus wissen
Konkrete Informationen zur Verbreitung von Covid-19 sind in dieser schwierigen Zeit lebenswichtig, um Ansteckungen zu vermeiden und Ihre Familie zu schützen. Aus Sicht der Schüler und Eltern gibt es jedoch noch viele offene und ungeklärte Fragen zum Schutz vor dem gefährlichen Virus. Dazu gehören unter anderem:
- Was ist bis heute eigentlich über das neuartige Coronavirus bekannt?
- Welche Vorsichtsmaßnahmen und konkreten Schritte wurden bisher unternommen, um Covid-19 einzudämmen?
- Welche Risikogruppen sind im Besonderen gefährdet?
- Warum sollte jede Altersklasse Respekt vor SARS-CoV2/Covid-19 haben?
- Kommen Kinder und Jugendliche ebenfalls als Überträger infrage?
- Wie wird das Coronavirus übertragen?
- Was müssen Personen tun, die aus Risikogebieten nach Deutschland einreisen?
- Zu welchen Präventionsregeln raten Virologen und Experten konkret, um Ansteckungen zu vermeiden?
- Was sollte man tun, wenn man eine Ansteckung mit dem Coronavirus befürchtet?
- Was können Sie tun, um sich und andere vor dem Coronavirus zu schützen?
Wissenschaftliche Fakten, Augenmaß und das Befolgen von Regeln, die die Verbreitung des Coronavirus eindämmen, sind entscheidend. Mit den ersten Covid-9-Fällen in Europa wurde klar, dass dieser Virus das Potenzial hat, Volkswirtschaften und die sozialen Bindungen auf eine harte Probe zu stellen. Aus Sicht der Eltern ist es entscheidend, die wissenschaftlichen Fakten zu verstehen. Auf diese Weise ist es möglich, der Familie, insbesondere den Kindern die Ängste zu nehmen.
Was bis heute über das neuartige Coronavirus bekannt ist
Die Coronavirus-Epidemie hat die Welt ohne Vorwarnung und in einem rasanten Tempo getroffen. Erstmals trat das neuartige Virus Ende Dezember 2019 in der chinesischen Millionenstadt Wuhan auf. Nach bisherigen Untersuchungen wurde es auf einem Markt für exotische Tiere auf Menschen übertragen. Es gehört zur Virusfamilie der Coronaviren und ist als Krankheitserreger sowohl bei Säugetieren, Fischen, Vögeln und dem Menschen bekannt. Coronaviren sind bekannt, schnell zu mutieren und Artenbarrieren zu überspringen. Aus diesem Grund war es möglich, dass der Erreger vom Tier direkt auf den Menschen übertragen wurde.
Generell sind Coronaviren beim Menschen als Auslöser für Erkältungsbeschwerden mit unterschiedlichen Verläufen bekannt. Das neuartige Coronavirus hat die fachlichen Bezeichnungen SARS-CoV2 und verkürzt Covid-19 erhalten. Es befällt bei schweren Krankheitsverläufen vor allem die unteren Atemwege und die Lunge. In den Lungenbläschen bewirkt es unter anderem ein Absterben der Flimmerhärchen und flächendeckende Entzündungen des Lungengewebes. Flimmerhärchen, die medizinisch als Kinozilien bekannt sind, reinigen die Lunge fortlaufend. Diese Funktion können sie nach einem Befall mit Covid-19 nicht mehr ausführen.
80 % aller Infizierten leiden unter Symptomen, die denen einer Erkältung gleichen. 20 % der Betroffenen entwickeln einen schweren Symptomverlauf. Sie können innerhalb weniger Tage eine beidseitige Lungenentzündung herausbilden.
In Bezug auf die Intensität der Erkrankung ist eine pathologische Untersuchung eines Krankenhauses in Wuhan, die zwei Patienten mit einem Lungentumor operiert haben, bemerkenswert. Beide Patienten waren unwissentlich gleichzeitig mit dem neuen Coronavirus Covid-19 infiziert. Bevor sie klinische Symptome wie Fieber, trockenen Husten oder eine Lungenentzündung entwickelten, fanden die Ärzte vermehrt Ödeme und Ansammlungen von proteinreichem Schleim im Lungengewebe. Des Weiteren waren deutlich Entzündungszeichen und Schädigungen des Lungengewebes erkennbar. Der Bericht sagt aus, dass unerwarteterweise die „zarten Schleimhäute der Lungenbläschen von diesen Veränderungen betroffen waren.“ Covid-19 hat zusammenfassend das Potenzial, schwere Lungenentzündungen auszulösen, die lebensbedrohend sein können.
Welche Vorsichtsmaßnahmen und konkreten Schritte bisher unternommen wurden, um das Coronavirus einzudämmen
Es ist absehbar, dass Covid-19 das soziale Leben und die Wirtschaft in Deutschland weiterhin massiv beinträchtigen wird. Die Maßnahmen, die die Bundesregierung zum Schutz der Bevölkerung ausgegeben hat, sind umfangreich. In ihrer Dimension hätten derartige Maßnahmen der Freiheitsbeschränkung noch vor Monaten zu umfangreichen politischen und gesellschaftlichen Diskussionen und Demonstrationen geführt. Nachdem die Zahl der Infizierten, der schweren Verläufe und ebenso der Todesfälle von Tag zu Tag rasant angestiegen sind, sind die ergriffenen Maßnahmen jedoch nachvollziehbar und alternativlos.
Die folgenden Vorsichtsmaßnahmen, Rechtsvorschriften und Allgemeinverfügungen wurden implementiert, um die Bevölkerung in Deutschland zu schützen und Covid-19-Erkrankungen einzudämmen:
Schließung der folgenden Einrichtungen
Kultureller Bereich | Diskotheken, Bars, Kneipen und Clubs sowie Theater, Opern, Kinos, Museen, Konzerthäuser sowie Messen und Ausstellungen in Deutschland. |
Freizeitbereich | Schwimmbäder, Fitnessstudios, Saunen, Hotels |
Allgemeine Plätze | Spielplatze, Parks und andere öffentliche Plätze |
Religiöses Leben | Kirchen und Gotteshäuser anderer Religionsorganisationen |
Einkaufsmöglichkeiten | Bekleidungsgeschäfte sowie alle anderen Handelshäuser, die keine Güter des täglichen Bedarfs verkaufen |
Restaurants | Jegliche Gastronomie-Betriebe |
Aufgrund der aktuell sinkenden Inzidenzzahlen haben Bund und Länder eine Öffnungsstrategie entwickelt, die es bestimmten Einrichtungen in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens erlaubt, unter speziellen Voraussetzungen und Hygienemaßnahmen öffnen. Dazu gehören unter anderem Gastronomiebetriebe, Friseure, religiöse Einrichtungen sowie Schulen und Kitas.
Ausschließlich Lebensmittelmärkte, Ärzte und Krankenhäuser sowie Geschäfte, die Waren des täglichen Bedarfs anbieten, sind stetig geöffnet. Dabei ist jede Person weiterhin dazu angehalten, Abstand zu bewahren. Soziale Kontakte sollten so weit wie möglich eingestellt werden. Alle aktuellen Corona-Regeln und Einschränkungen können Sie auf der Webseite der Bundesregierung nachlesen.
Welche Risikogruppen im Besonderen gefährdet sind
Aufgrund der steigenden Fallzahlen in Europa und in allen Teilen der Welt sowie Tausenden von Toten ist es möglich, die Risikogruppen für Covid-19 eingrenzen. Vor allem die folgenden Personengruppen sind gefährdet, schwere Verlaufsformen nach einer Coronavirus-Infektion zu entwickeln:
- Personen mit Vorerkrankungen wie Diabetes, COPD und Asthma bronchiale.
- Personen mit einem Lebensalter > 60 Jahre.
- Untersuchungen zeigen ebenfalls, dass Raucher stärker betroffen sind als Nichtraucher.
Untersucht man die Sterbefälle in Italien, China, Deutschland und weiteren Ländern, ist eines auffällig. Vor allem multimorbide Personen mit einem Lebensalter oberhalb von 80 Jahren weisen ein erhöhtes Sterberisiko auf, sobald sie eine beidseitige Lungenentzündung entwickeln. Sie versterben im Endeffekt nicht an der Pneumonie, sondern an einem Multi-Organversagen. Dieses entwickelt sich fortlaufend. Die Lunge ist mit fortschreitender Entzündung nicht mehr in der Lage, den Körper ausreichend mit Sauerstoff zu versorgen. Innere Organe wie Herz, Nieren, Leber und das Gehirn versagen in der Folge. Patienten mit einer schweren Verlaufsform der Coronavirus-Infektion haben eine höhere Überlebenschance, wenn sie für mehrere Tage künstlich beatmet werden.
Warum jede Altersklasse Respekt vor SARS-CoV2/Covid-19 haben sollte
Trotz eindeutig definierter Risikogruppen und Faktoren, die eine Erkrankung verschlimmern, können generell Menschen jeder Altersgruppe schwer an Covid-19 erkranken. Eine am 19.03.2020 veröffentlichte Studie des US Centers for Disease Control (CDC) zeigt eindeutig, dass Personen zwischen 20 Jahren und 44 Jahren ebenfalls mit schweren Verläufen rechnen muss. Für die Studie wurden aktuelle Daten aus 40 US-Bundesstaaten untersucht.
25 % der klassifizierten Patienten klagten über schwere Krankheitsverläufe, 12 % mussten auf einer Intensivstation behandelt werden. Symptome wie hohes Fieber und lang anhaltende Atemnot waren somit für jeden 8. jüngeren Menschen Realität. Trotz einer geringeren Sterblichkeit jüngerer Personen ist das Risiko für Komplikationen und äußerst schwere Verlaufsformen bei Ihnen ebenfalls signifikant. Aus diesem Grund ist es nachvollziehbar, dass neben Deutschland viele weitere Staaten die temporäre Schließung von Schulen, Kindergärten und Universitäten beschlossen haben und lediglich zögerlich Öffnungen beschließen.
Eltern sowie Schüler und Studenten sollten sich der Gefahr bewusst sein, die soziale Kontakte in der Corona-Krise für sie persönlich und für andere Menschen haben können. Vor allem Menschen mit Vorerkrankungen und ältere Menschen können durch soziale Distanzierung wirksam geschützt werden. Als Elternteil stehen Sie in der Verantwortung, auf Ihre Kinder einzuwirken und aufzuzeigen, wie entscheidend das Einhalten von Regeln für die Eindämmung von Covid-19 ist.
Kommen Kinder und Jugendliche ebenfalls als Überträger infrage?
Durch das landesweite Schließen von Schulen und Kindergärten war es gewährleistet, dass Kinder und Jugendliche das Virus nicht ungehemmt weiterverbreiten können. In der Regel müssen Kinder und Heranwachsende ohne Vorerkrankungen seltener bedrohliche Symptome einer Corona-Infektion fürchten. Nichtsdestotrotz kommen auch Kinder und Jugendlichen als Überträger in Betracht.
Bei einer Erkrankung können Sie nicht nur die Familie anstecken, sondern durch den zunehmenden Präsenzunterricht auch Lehrkräfte und Klassenkameraden – und zwar bereits mehrere Tage vor dem Ausbruch der Krankheit. Denn der Covid-19-Erreger vermehrt sich zu diesem Zeitpunkt symptomlos im Rachen und in den unteren Atemwegen. Patienten bemerken vom drohenden Krankheitsausbruch nichts. Durch Niesen, Husten oder Sprechen gelangen Covid-19-Viren unbemerkt in die Atemluft.
Virologen und Epidemiologen schätzen, dass jeder an Covid-19 erkrankte Mensch in etwa 2 – 3 weitere Personen ansteckt. Dies führt zu exponentiell ansteigenden Erkrankungsraten, die jedes Gesundheitssystem in Kürze überfordern. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, die geltenden Corona-Auflagen zum Präsenzunterricht einzuhalten.
Wie wird das Coronavirus übertragen?
Viren werden im Besonderen durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen. Bei einer Tröpfcheninfektion überträgt ein Mensch durch Niesen, Husten oder beim Sprechen feinste Sekrettröpfchen in Aerosolform. Diese gelangen auf Schleimhäute in Mund, Nase oder in den Augen und vermehren sich rasant. Um eine Übertragung mit Covid-19 vom Mensch zu Mensch zu verhindern, sollte bei sozialen Kontakten ein genereller Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern eingehalten werden. Ein Mundschutz wird vor allem Personen angeraten, die mit Covid-19 infiziert sind. Auf diese Weise können sie im öffentlichen Raum andere wirkungsvoller schützen.
Essenziell ist darüber hinaus das Unterlassen der üblichen Begrüßungsformen, wie Händeschütteln oder Umarmen. Es bestehen geringe Chancen, dass Viren über Gegenstände wie Türklinken, Pakete oder Gebrauchsgegenstände übertragen werden. Einen direkten Nachweis, dass Menschen sich aktuell auf diese Weise mit Covid-19 infiziert haben, gibt es bisher nicht. Um eine Übertragung über Gegenstände auszuschließen, ist regelmäßiges Händewaschen nach jedem Kontakt die wichtigste Vorsichtsmaßnahme.
Zusammenfassend ist jeder Mensch, unabhängig von seinem Alter aufgefordert, Sozialkontakte auf ein Minimum zu beschränken. Als Elternteil tragen Sie somit ebenfalls die Verantwortung dafür, dass auch Ihre Kinder sich an die geltenden Corona-Auflagen halten und ihre sozialen Aktivitäten einschränken. Denn ausschließlich durch ein solches Vorgehen kann die Weiterverbreitung des Virus verlangsamt werden.
Was Personen tun müssen, die aus Risikogebieten nach Deutschland einreisen
Eine Vielzahl von gemeldeten Corona-Verdachtsfällen und tatsächlichen Infektionen wurde durch Urlaubsreisen und Klassenfahrten importiert. Viele Urlauber und Schüler aus Ägypten, Italien Südostasien und vor allem aus der Republik Österreich haben den Erreger unbewusst aus dem Skiurlaub oder im Rahmen von Schulfahrten mitgebracht. Sie erkrankten wenige Tage nach ihrer Rückreise. Um die Angehörigen und weitere Personen im Umfeld von Urlaubsrückkehrern zu schützen, hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut eine umfassende Liste aller Risikogebiete definiert, die regelmäßig aktualisiert wird.
Für Reisende aus den definierten Risikogebieten gilt: Direkt nach der Ankunft aus einem der aufgeführten Gebiete müssen sie sich für 10 bis 14 Tagen in eine häusliche Quarantäne begeben. Reist die Person aus einem Hochinzidenzgebiet ein, kann er die Quarantäne jedoch durch ein negatives Testergebnis beziehungsweise einen Impfnachweis vorzeitig beenden. Gleiches gilt für deutsche Staatsbürger, die vom Auswärtigen Amt weltweit aus Risikogebieten ausgeflogen wurden. Die Anordnung und Organisation der Quarantäne erfolgt auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Die Quarantäne wird direkt vom örtlich zuständigen Landesgesundheitsamt durchgesetzt. Der rechtliche Rahmen für Quarantänemaßnahmen ist im § 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu finden. Zuwiderhandlungen können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden.
Zu welchen Präventionsregeln Virologen und Experten konkret raten, um Ansteckungen zu vermeiden?
Das Robert-Koch-Institut (RKI), das als Bundesinstitut das Bundesministerium für Gesundheit berät, rät zu den folgenden Präventionsregeln, um Ansteckungen mit Covid-19 zu vermeiden:
Präventionsregeln | Ausprägung |
Sozialdistanz |
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Händehygiene |
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Husten- und Nieshygiene |
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Naseputzen |
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Mundschutz |
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Häusliche Quarantäne |
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Wichtige fortlaufend aktualisierte Links zur Covid-19-Epidemie in Deutschland:
Internetpräsenz des Robert-Koch-Instituts mit Informationen und Grafiken zur Verbreitung des Virus und Präventionsmaßnahmen.
Infoseite des Bundesministeriums für Gesundheit zum Coronavirus.
Informationsangebot der Word Health Organisation (WHO) in Englisch.
Suchmaske für Gesundheitsämter des Robert-Koch-Instituts.
Dashboard der Johns-Hopkins-Universität mit aktuellen Covid-19-Epidemiezahlen.
Was als Präventionsmaßnahme dringend beachtet werden muss:
Führende Virologen weisen in Bezug auf Vorsichts- und Präventionsmaßnahmen vor allem darauf hin:
Soziale Kontakte weitestgehend zu vermeiden und in öffentlichen Räumen, beispielsweise in einem Supermarkt, ausreichend Abstand zu anderen Menschen zu halten.
Auf eine umfassende Händehygiene zu achten. Dies schließt ein, mit den eigenen Händen nicht Mund, Nase oder Augen zu berühren, wenn man sich in der Öffentlichkeit befindet.
Werden diese und weitere Vorsichtsmaßnahmen, wie die Nutzung von Desinfektionsmitteln und eine korrekt Husten- und Nieshygiene beachtet, kann das Risiko für eine Ansteckung deutlich verringert werden. Hierbei sollte jeder Mensch sowohl auf sich persönlich wie auf seine Mitmenschen achten. Niemand sollte andere Person durch leichtsinniges oder fahrlässiges Handeln in Gefahr bringen.
Was man tun sollte, wenn man eine Ansteckung mit dem Coronavirus befürchtet
Die Gefahr, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV2/Covid-19 anzustecken ist real. Trotz umfangreicher Präventionsmaßnahmen, temporärer Schulschließungen und der weitgehenden Einstellung des öffentlichen Lebens, nehmen die Zahlen der Infizierten weiterhin zu. Da Covid-19 bei jedem Patienten unterschiedliche pathophysiologische Reaktionen auslöst, empfindet jeder Betroffene den Krankheitsverlauf andersartig.
Vor dem Hintergrund, dass derzeit in Deutschland ebenfalls die „normale“ Influenza ausbreitet und darüber hinaus grippale Infekte üblich sind, ist eine Unterscheidung nicht einfach. Aus den Beobachtungen, wissenschaftlichen Untersuchungen und Tatsachenberichten der Erkrankten kann abgeleitet werden, welche typischen Symptome eine Covid-19-Infektion in den meisten Fällen auslöst:
In der Inkubationszeit, die zwischen 5 und 14 Tagen dauert, reichert sich die Viruskonzentration im Rachen und der Lunge fortlaufend an. In dieser Zeit kann man für andere hoch ansteckend sein, ohne dies persönlich zu bemerken.
Die ersten Symptome nach der Inkubationszeit sind in der Regel:
trockener Husten,
Halsschmerzen,
Heiserkeit sowie
beginnendes Fieber.
Durch die vermehrte Schleimproduktion in der Lunge erhöht sich die Intensität des Hustens. Nach wenigen Stunden kann das Fieber deutlich steigen. Bei schweren Verlaufsformen entwickelt sich eine beidseitige, lebensbedrohliche Lungenentzündung mit Atemnot.
Unspezifische Symptome wie Schnupfen, Gliederschmerzen oder Abgeschlagenheit können ebenfalls auftreten.
Neue Untersuchungen zeigen, dass der Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns ebenfalls ein Symptom einer Corona-Infektion sein kann. (Quelle: Ärztezeitung vom 17.03.2020)
Wichtige Schritte bei einem Verdachtsfall auf SARS-CoV2/Covid-19
Hat man den Verdacht, dass man selbst oder das eigene Kind an SARS-CoV2/Covid-19 erkrankt ist, ist es aus medizinischer und rechtlicher Sicht entscheidend, die folgenden Schritte einzuhalten. Dies gilt ebenfalls für die Schulleitung, Lehrkräfte oder andere Betreuungskräfte, die aufgrund von Symptomen die Vermutung haben, dass ein Kind infiziert sind:
Anruf beim eigenen Hausarzt. Der Hausarzt informiert, welche weiteren Schritte notwendig sind. Entweder nimmt dieser persönlich den Test vor Ort oder benachrichtigt das örtliche Gesundheitsamt (Suchfunktion Gesundheitsämter unter folgendem Link). In vielen Gemeinden gibt es ebenfalls mobile Testzentren in der Nähe von Krankenhäusern.
Bis zur Bekanntgabe des Testergebnisses muss jeder Verdachtsfall in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Der Anweisung der Gesundheitsbehörden oder des Klinikpersonals muss umgehend Folge geleistet werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IFSG).
Zusammenfassung und Fazit
Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf die globalisierte Wirtschaft. Doch Sie betrifft nicht nur die Arbeitswelt, sondern ebenfalls den Schulsektor und die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Die temporären Schul- und Kita-Ausfälle setzten die Eltern und Schüler vor zuvor nie gekannte Herausforderungen, die mit großer Unsicherheit verbunden waren. Digitaler Fernunterricht, Social Distancing und die verzweifelte Suche nach Betreuungsmöglichkeiten, um Arbeit und Familie unter einen Hut zu bekommen, sind nur einige wenige Hindernisse, die Familien in diesen schwierigen Zeiten überwinden mussten.
Doch auch die bundesweite Entscheidung, Schulen und Kitas Schritt für Schritt wieder zu öffnen, ist mit großen Sorgen um das eigene Kind und dessen Gesundheit verbunden. Eltern handeln zielführend, indem Sie eine transparente Kommunikation mit der Schulleitung, Lehr- und Betreuungskräften anstreben und Unsicherheiten sowie offene Fragen unmittelbar ansprechen. Aktuelle Entwicklungen und neue Entscheidungen seitens der Bundesregierung sollten möglichst transparent und ohne Umwege weitergeleitet werden.
Als Erziehungsberechtigter stehen Sie jedoch ebenfalls in der Verantwortung, Ihre Kinder während diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen und Ihnen trotz eigener Sorgen Halt und Sicherheit zu geben. Umso wichtiger ist für Sie als Elternteil, konkrete und objektive Fakten rund um das Coronavirus sowie dessen Übertragung zu kennen, um Ihre Familie vor einer Ansteckung zu schützen.
Zusammenfassend gilt sowohl für den schulischen Bereich wie für das soziale Miteinander in Deutschland: Die Herausforderungen, die durch die schnelle Ausbreitung von Covid-19 entstanden sind, können ausschließlich durch Kommunikation, Empathie und Hilfsbereitschaft gelöst werden. Dies bedeutet vor allem, durch das Unterbinden sozialer Kontakte sowie die Einhaltung der Corona-Auflagen die Weiterverbreitung des Coronavirus zu verhindern. Hygienemaßnahmen die in Schulen, öffentlichen Einrichtungen und von jeder Person individuell eingehalten werden, können im Endeffekt dazu führen, dass das öffentliche Leben, so wie wir es kennen, kurzfristig weitergeführt werden kann. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es noch ein weiter und steiniger Weg. Ausschließlich gemeinsam und durch das Einhalten aller Maßnahmen kann Covid-19 an seiner Verbreitung gehindert und der persönliche und wirtschaftliche Schaden eingegrenzt werden.