Bis zu welchem Alter kann ich meinem Kind Verbote erteilen?
Fallbeispiel 2: Übernachten mit dem Freund
„Richtig, genau richtig“, fällt ihr Marlene Hubert ins Wort, als sie das hört. Sie verstehe ja den Freiheitsdrang ihrer 15-jährigen Katharina: „Aber manchmal überzieht die!“ Sie verstehe es, wenn „man total verknallt ist“. Aber dann wäre „der Verstand eben auch schnell im Eimer.“ Ihre Katharina wäre neulich gekommen und habe gefragt, „ob Boris bei mir übernachten kann“. Sie wäre erschrocken gewesen: „Gut, ich mag Boris, ein richtig netter Kerl.“ Er sei zwei Jahre älter als ihre Tochter und mache „einen sehr verantwortungsbewussten Eindruck!“ Und sie wären ja nun schon ein Jahr zusammen. Aber Katharina wäre ja „noch nicht ganz sechzehn. Erst im nächsten Monat ist es so weit“. Spontan habe ich geantwortet: „Nein, das möchte ich nicht!“ Dann wäre das Fegefeuer über sie hereingebrochen. Katharina wäre ausgeflippt, habe sie mit „übelsten Worten“ angeschrien. „Du musst mich doch auch verstehen“, habe Sie den Faden wieder aufgenommen. „Ich meine es doch gut mit dir. Und ich finde das alles zu früh!“ Da wäre ihre Tochter aufgesprungen: „Was denkst du eigentlich?“, habe sie gebrüllt. „Denkst du, ich will mit Boris ficken?“ Und mit verächtlichem Unterton habe sie noch hinzugefügt: „Ficken kann ich auch auf dem Nachhauseweg im Busch, so wie du es mit Papa gemacht hast!“ Sie wäre dann aufgesprungen, in das Schlafzimmer gerannt und habe „hemmungslos geheult“. Als sie nach einer halben Stunde ins Wohnzimmer zurückgekommen wäre, „da saß meine Tochter immer noch da, mit verheulten Augen und schluchzte: ‚Du versaust mein ganzes Leben. Warst du denn nie verliebt?‘“. Sie wäre dann auf ihre Tochter zugegangen, habe sie in den Arm genommen: „Katharina hat sich das gefallen lassen. Sie hat sich an mich geschmiegt. Und ich habe ihr gesagt: ‚Ich denke, wir finden eine Lösung!‘“