Endlich verheiratet: Diese steuerlichen Auswirkungen hat eine Ehe
Steuervorteile durch Hochzeit
Verminderung der Steuerlast durch Eheschließung
Zunächst einmal sind die steuerlichen Auswirkungen einer Eheschließung positiv, denn die Partner werden gemeinsam besteuert, was oftmals zu einer Verringerung der Steuerlast führt - jedenfalls immer dann, wenn einer der Partner deutlich weniger als der andere verdient. Zu den wirkungsvollsten Steuertipps für Familien zählt die Wahl der Steuerklasse. Denn Verheiratete können im Gegensatz zu Ledigen ihre Steuerklasse wählen. In der Steuerklassen-Kombination III/V sind die Paare gut aufgehoben, bei denen ein Partner 60 Prozent und der andere rund 40 Prozent der Gesamteinnahmen verdient. Der Partner in Steuerklasse III bezahlt relativ wenig Steuer. Diese Variante ist nach wie vor dann sinnvoll, wenn ein Partner als Hauptverdiener arbeitet und der zweite Partner, sehr oft die Ehefrau und Mutter, nur stundenweise dazuverdient. Bei Abweichung des zu erwartenden Einkommens könnte es gegebenenfalls zu einer Steuernachzahlung kommen. Deshalb müssen Partner mit dieser Steuerkombination eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Die Steuerklassenkombination IV/IV wählen Partner, die ein ungefähr gleiches Einkommen erzielen. Sollte ein Partner mehr als der andere verdienen, behält das Finanzamt zu viel Steuern ein. Der Jahresausgleich am Ende des Jahres ist deshalb auf jeden Fall sinnvoll.
Eine weitere Möglichkeit der Steuerklassenwahl ist die Wahl IV-Faktor/IV-Faktor. Da es infolge der genannten Steuerklassenvariationen häufig zu Steuerrückzahlungen oder auch Steuernachzahlungen kommt, soll das bei der Faktor-Wahl vermieden werden. Es ist ein neues Verfahren, das nur sinnvoll ist, wenn die Ehepaare unterschiedlich hohe Einkommen erzielen. In diesem Fall hätte der weniger Verdienende nach den bisherigen Möglichkeiten nur die Wahl der Steuerklasse V. Um die Nachteile dieser Wahl auszugleichen, gibt es jetzt die IV-Faktor-Möglichkeit. Doch auch in diesem Fall kann es zu Steuerüber- oder -unterzahlungen kommen.
Da im Augenblick keine Lohnsteuerkarten mehr ausgestellt werden, wird das Finanzamt die gewählte Lohnsteuerklasse auf einem ELStAM-Ausdruck bescheinigen, der dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.
Zu den wichtigsten Steuertipps für Familien zählt zweifelsohne das Ehegattensplitting. Dieses Verfahren spart den frisch Vermählten sehr viel Geld. Es handelt sich dabei um die Zusammenveranlagung verheirateter Paare. Dabei unterstellt das Finanzamt, dass beide Partner das gemeinsame Einkommen je zur Hälfte erwirtschaftet hätten. Diese Annahme führt bei unterschiedlich hohen Einkommen zu einer niedrigeren Einkommensteuer. Der Grund ist die Steuerprogression, die in ihrer Wirkung gemindert wird. Wenn einer der Partner nicht erwerbstätig ist, sind die Vorteile besonders groß. Der Splittingvorteil wird geringer, wenn die Einkommen ähnlich hoch oder gleich sind.
Weitere steuerliche Auswirkungen hat die Ehe auf die Vorsorgeaufwendungen. Denn hier können höhere Beträge als bisher abgezogen werden, ebenso sind höhere Beträge für doppelte Haushaltsführung möglich.