Geld vom Finanzamt: So helfen Kinder beim Steuern sparen
Steuern sparen für Familien
Ein Tipp zum Steuern sparen vorweg: Wenn Sie sich Kosten, die sich steuermindernd auswirken und die Ihnen während des Jahres entstehen (z. B. Kinderbetreuungskosten, aber auch Werbungskosten), als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, zahlen Sie schon während des Jahres weniger Lohnsteuer. Einen solchen Freibetrag können Sie sich bis zum 30. November des laufenden Jahres eintragen lassen. Voraussetzung für das Umsetzen dieses Steuertipps ist,
- dass Sie einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim zuständigen Finanzamt abgeben und
- dass die einzutragenden Kosten mindestens 600 € betragen und so die Antragsgrenze von 600 € übersteigen. Werbungskosten müssen sogar 920 € übersteigen.
Steuern sparen: Ersparnis durch Mutterschafts-, Erziehungs- oder Elterngeld
Es gibt eine ganze Reihe von Einnahmen, häufig so genannte Lohnersatzleistungen, die nicht versteuert werden müssen. Dazu zählen neben Kindergeld auch Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld. Allerdings unterliegen beispielsweise das Mutterschafts- und das neue Elterngeld dem Progressionsvorbehalt.Wie Sie sicher wissen, ist der prozentuale Steuersatz umso höher, je höher das Einkommen ist. Das wird als Steuerprogression bezeichnet. Auf steuerfreie Einnahmen müssen Sie zwar tatsächlich keine Einkommensteuer zahlen, doch wirken sich diese auf den Steuersatz aus, mit dem die steuerpflichtigen Einkünfte besteuert werden. Für die Berechnung des Steuersatzes Ihrer Einkünfte werden diese steuerfreien Einnahmen zu Ihrem Verdienst dazugezählt.
Beispiel: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 € plus 5.000 € Mutterschaftsgeld ergibt sich nach dem Splittingtarif ein Steuersatz von 20,3723 Prozent, mit dem die 60.000 € versteuert werden müssen. Das führt zu einer Einkommenssteuer in Höhe von 12.223,38 €. Ohne die 5.000 € Mutterschaftsgeld hätte der Steuersatz bei einem Einkommen von 60.000 € bei 19,3767 Prozent gelegen, was einer Steuerbelastung von 11.626,02 € entspricht. Das heißt, Sie müssen durch das Mutterschaftsgeld 597,36 € mehr an Steuern zahlen.
Legen Sie also sicherheitshalber etwas Geld auf die hohe Kante, damit es Sie bei der nächsten Steuererklärung nicht kalt erwischt! Das Kindergeld und das bisherige Erziehungsgeld unterliegen übrigens nicht dem Progressionsvorbehalt und wirken sich somit nicht steuerlich aus.