Zuzahlungsbefreiung von Medikamenten für Kinder und Jugendliche

In Deutschland sind Kinder und Jugendliche von Zuzahlungen befreit, wenn es um die Beschaffung von Medikamenten geht. Das bedeutet, dass Familien eine Erstattung der Kosten für verschreibungspflichtige und rezeptfreie Medikamente erhalten können, die von ihrem Arzt oder Gesundheitsdienstleister verschrieben wurden. Was Sie als Eltern bei der Rezepteinlösung beachten müssen und wie lange die Zuzahlungsbefreiung gilt, erfahren Sie hier. 
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Wann ist Ihr Kind von der Zuzahlung befreit?

Um Familien zu entlasten, gibt es durch den Gesetzgeber eine klare Regelung: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen Eltern für die Einlösung der Rezepte für ihre Kinder und Jugendliche keine zusätzlichen Kosten übernehmen.

Das gilt allerdings nur für verschreibungspflichtige Präparate, wie sie beispielsweise bei Magen- und Darmerkrankungen verordnet werden. Liegt deren Preis allerdings oberhalb eines definierten Festbetrages, müssen Sie als Eltern die Mehrkosten übernehmen. Hierbei besteht aber die Möglichkeit, einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung auf Basis Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu stellen. Wurde dem Antrag stattgegeben, lässt sich das Rezept bei stationären, aber auch bei Online-Apotheken problemlos einlösen.

Bis zum 12. Lebensjahr müssen sich Eltern keine Sorgen um Zusatzkosten machen

Das Bundesgesundheitsministerium regelte die Zahlungen für Kinder und Jugendliche in einem einheitlichen Papier. Grundsätzlich besteht die Zuzahlungsbefreiung bis zum 18. Lebensjahr, doch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Übernommen werden die Kostenaufwendungen für verschreibungspflichtige Präparate. Verordnet ein Mediziner nicht-verschreibungspflichtige Medikamente, müssen diese meist von den Eltern übernommen werden.

Mit wenigen Klicks Rezepte online einlösen: Das geht auch bei verschreibungspflichtigen Präparaten.

Die Ausnahme bilden attestierte Entwicklungsstörungen oder andere schwerwiegende Erkrankungen des Nachwuchses. Liegt eine derartige Diagnose vor, übernehmen Krankenkassen auch darüber hinaus die Kosten für Präparate, die in diesem Fall therapeutischer Standard sind.

Die individuelle Belastungsgrenze kalkulieren: So sparen Sie sich die Zuzahlungen für die Präparate der Kinder und Jugendlichen

Nach dem zwölften Lebensjahr müssen Sie die Kosten für die Medikamente des Nachwuchses in den meisten Fällen selbst tragen. Ursächlich für diese Regelung ist die individuelle Belastungsgrenze. Sie wird mit zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens des Familienhaushaltes definiert. Für 2022 gelten dafür folgende Grenzen: 5.922 Euro für Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner sowie 8.388,00 für jedes Kind.

Haben Sie beispielsweise ein Jahresbruttoeinkommen von 35.000 Euro im Haushalt und zwei Kinder, würde sich der Freibetrag auf 22.698 Euro belaufen (Freibetrag Ehegatten mit 5.922 Euro und jeweils der Freibetrag von 8.388 Euro pro Kind). Daraus ergibt sich ein zu berücksichtigendes Familieneinkommen in Höhe von 12.302 Euro. Mit Blick auf die Belastungsgrenze von zwei Prozent müssten Sie eine maximale Zuzahlung von 246,04 Euro pro Jahr leisten.

Ausgenommen davon sind chronische Erkrankungen, wie beispielsweise Diabetes. Die Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen wächst seit Jahren in Deutschland konstant. 2019 waren schon mehr als 30.000 von Typ-1-Diabetes betroffen und gelten durch die notwendige ärztliche Betreuung als chronische Patienten.

Leidet auch Ihr Nachwuchs an dieser oder an anderen chronischen Erkrankungen, gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent. In diesem Beispiel des jährlichen Bruttoeinkommens von 35.000 Euro jährlich würde das mit zwei Kindern eine Belastungsgrenze von 53,88 Euro ausmachen.

Wissen Sie bereits, dass die Belastungsgrenze im folgenden Kalenderjahr überschritten wird, kann die Krankenkasse eine Vorauszahlung des Höchstbetrages leisten und damit Verzögerungen bei der Ausstellung der Zahlungsbefreiung behindern.

Haben Sie eine Zahlungsbefreiung (erlangt), erstellen die Krankenkassen einen Befreiungsbescheid und häufig sogar einen Befreiungsausweis. Sobald Sie fortan Rezepte in der Apotheke einlösen möchten, müssen Sie unter Vorlage dieser Befreiung nichts mehr dazuzahlen.

Bestellung noch leichter gemacht: Online Apotheken sind besonders Eltern-freundlich

Das Netz der stationären Apotheken wird zunehmend grobmaschiger, denn immer mehr schließen ihre Pforten. 2020 sank die Zahl stationärer Apotheken in Deutschland auf unter 19.000. Im EU-Vergleich kommen nur ca. 23 Apotheken auf 100.000 Einwohner. Damit liegt Deutschland deutlich unter dem Durchschnitt der europäischen Nachbarn. In einigen Regionen wird es deshalb immer schwerer, rasch an die benötigten Präparate vom Rezept ohne langes Anstehen oder Wartezeiten auf bestellte Ware zu kommen.

Auch ein Grund, warum Online Apotheken immer beliebter werden. Vor allem für Eltern sind sie eine wahre Wohltat, denn die Rezepteinlösung funktioniert in weniger als 5 Minuten bequem online mit Smartphone, Tablet oder am PC. Seit 2022 stellen immer mehr Mediziner elektronische Rezepte aus, die das Einlösen noch komfortabler gestalten. Hierfür wird der Code am E-Rezept gescannt oder alternativ ein Foto davon an die Online Apotheke übermittelt. Die darauf festgehaltenen Präparate werden automatisch in den Warenkorb eingefügt und von dort aus mit einem Klick auf die Reise geschickt.

Ist der Nachwuchs krank, braucht er besonders viel Zuwendung. Die Rezepteinlösung bei Online Apotheken ist 24/7 möglich und die Lieferung kommt bequem nach Hause, sodass genug Zeit zum Kümmern bleibt.

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Wer kein E-Rezept hat, kann auch das bisher gültige Rezept in Papierform für die Bestellung nutzen. Dafür wird die Eingabemaske aufgerufen, das Rezept angekündigt (beispielsweise durch „Hinzufügen“) und in einem Umschlag an die Apotheke geschickt. Damit Sie die Portokosten nicht tragen müssen, bieten die meisten Online Apotheken Freiumschläge, die bereits frankiert sind. Sobald das Rezept bei der Apotheke eingetroffen ist, wird es bearbeitet und an Ihre Adresse verschickt. Viele Online Apotheken bieten sogar Expressversand, sodass die Medikamente häufig schon nach einem Tag an der Wunschadresse eintreffen.

Haben Sie eine Zuzahlungsbefreiung, wird diese nach Vorlage einer Kopie des Befreiungsausweises bzw. Nachweises genauso berücksichtigt wie bei einer stationären Apotheke. Berechnet wird dann nur der Betrag, der den geltenden Festbetrag (festgelegt mit dem Bundesausschuss) überschreitet und nicht durch die Zuzahlungsbefreiung abgedeckt ist.

Immer mehr Online Apotheken stehen den stationären Apotheken auch bei der Beratung in nichts nach. Treten Fragen zu möglichen Präparat-Alternativen, Wechselwirkungen oder anderen Apotheken-relevanten Themen auf, helfen die geschulten Mitarbeiter im Chat, per E-Mail oder am Telefon in einem persönlichen Gespräch kostenfrei weiter. Sie können sich ganz um die Genesung Ihres kranken Nachwuchses kümmern und dabei kuschelnd auf der Couch liegen, während Sie gleichzeitig alle notwendigen Präparate organisieren.